Debatte nach Verfassungsklage

SPD-Fraktionschef will Brandenburg aus dem RBB befreien


Aktualisiert am 20.11.2024 – 10:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Schild und Flaggen des RBB (Archivbild): Ein Ausstieg Brandenburgs aus dem RBB steht noch im Raum. (Quelle: IMAGO/Schoening)

Der Streit um die Verfassungsklage des RBB gegen die Länder Berlin und Brandenburg spitzt sich zu. Sogar ein Sender-Austritt wird in Erwägung gezogen.

In der Auseinandersetzung zwischen dem Sender RBB und den Ländern Berlin und Brandenburg mischt nun auch ein Regionalpolitiker mit. Der brandenburgische SPD-Fraktionschef Daniel Keller will einen Sender-Austritt des Landes Brandenburg nicht ausschließen. Das berichteten mehrere Medien übereinstimmend.

Dementsprechend habe der SPD-Politiker am Dienstag in Potsdam den Verbleib seines Bundeslands im gemeinsamen Rundfunk Berlin-Brandenburg (RBB) infrage gestellt. Er sei über die Verfassungsklage des Senders empört, wie der „Tagesspiegel“ und die „Bild“-Zeitung schreiben. Außerdem forderte Fraktionschef Keller vom RBB, angemessen über Brandenburg zu berichten.

Hintergrund ist der seit Dezember 2023 gültige Staatsvertrag der Länder Berlin und Brandenburg. Dieser sieht beispielsweise vor, dass der Sender verpflichtend 60 Minuten des Fernsehprogramms auseinanderschaltet, um über die Länder Berlin und Brandenburg gesondert zu berichten – was der Sendeanstalt jedoch nicht gefällt. Auch sieht sich der RBB zu stark eingeschränkt, da der neue Vertrag festlegt, wo und in welcher Zahl der RBB Regionalbüros und -studios einrichten darf.

Der Sender sehe durch diese Regelungen seine Rundfunkfreiheit zu stark eingeschränkt – weshalb Intendantin Ulrike Demmer schließlich mit ihrer Klage vor das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zog. Die Verfassungsklage sei dem RBB als unausweichlich erschienen, um die von ihnen beklagten Eingriffe in die Rundfunkfreiheit zu verhindern.

SPD-Fraktionschef Keller sieht auch die Kommunikation des Senders kritisch. Dieser habe die Mitglieder des RBB-Verwaltungsrats wie auch die Mitglieder des Rundfunkrats nämlich erst im Nachhinein über die Klage informiert. Wie aus Medienberichten hervorgeht, wolle der Politiker nun die Möglichkeit prüfen, Brandenburg aus der Sendeanstalt zu befreien. Aktuell wehre sich der RBB zu sehr dagegen, angemessen über das Bundesland zu berichten.

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