Razzia bei mutmaßlichem Beschaffungs-Netzwerk für Russland

Bundesanwaltschaft

Razzia bei mutmaßlichem Beschaffungs-Netzwerk für Russland

Aktualisiert am 02.02.2026 – 11:06 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Beschuldigten wurden in Lübeck und Umgebung festgenommen. (Archivbild) (Quelle: Christoph Schmidt/dpa/dpa-bilder)

16.000 Lieferungen nach Russland im Wert von 30 Millionen Euro: Ein Netzwerk soll trotz EU-Embargo russische Rüstungsfirmen versorgt haben. Jetzt gelingt den Behörden der Zugriff.

Die Bundesanwaltschaft hat am Morgen in Lübeck und Umgebung fünf mutmaßliche Mitglieder eines Beschaffungs-Netzwerks für die russische Industrie festnehmen lassen. Sie sollen unter anderem über eine Scheinfirma Güter besorgt und nach Russland exportiert haben, um Embargo-Bestimmungen der Europäischen Union (EU) zu umgehen. Die Karlsruher Behörde ließ zudem in mehreren Bundesländern Gebäude durchsuchen.

Die obersten deutschen Strafverfolger werfen den Männern vor, Mitglieder einer kriminellen Vereinigung zu sein und als solche gewerbs- und bandenmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben. Der Hauptbeschuldigte ist ein Deutsch-Russe, der Alleingesellschafter und Geschäftsführer eines Unternehmens in Lübeck sein soll, welches er und die Mitbeschuldigten für die Beschaffung und Ausfuhr der Güter genutzt haben sollen.

Zur Verschleierung der Güterlieferungen sei mindestens eine weitere Scheinfirma in Lübeck sowie mehrere Schein-Abnehmer in die Geschäfte involviert gewesen. „Hinter dem Beschaffungs-Netzwerk standen auf russischer Seite mutmaßlich staatliche Stellen“, so die Bundesanwaltschaft.

Insgesamt wurden so 24 gelistete Rüstungsunternehmen aus Russland beliefert, heißt es in einer Mitteilung der Behörde. Demnach geht es um rund 16.000 Lieferungen nach Russland in einem Gesamtwert von 30 Millionen Euro. Das Verfahren wurde in Zusammenarbeit mit dem Bundesnachrichtendienst geführt. Die polizeilichen Ermittlungen liegen beim Zollkriminalamt.

Die Beschuldigten sollen am Dienstag dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe vorgeführt werden, der ihnen die Haftbefehle eröffnet und über die Untersuchungshaft entscheidet.

Ausfuhrbeschränkungen sind ein elementarer Bestandteil der Sanktionen, mit denen die EU auf den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine reagiert. Sie sehen vor, dass europäische Unternehmen bestimmte Erzeugnisse nicht mehr nach Russland verkaufen dürfen. Betroffen sind neben klassischen Rüstungsgütern vor allem Waren, die sowohl für zivile als auch für militärische Zwecke verwendet werden können, so zum Beispiel Triebwerke und Software für Drohnen oder Elektronik-Bauelemente und optische Komponenten.

Daneben ist aber auch etwa der Export von Ausrüstung und Technologien für die Energiewirtschaft, die Seeschifffahrt und die Luft- und Raumfahrtindustrie verboten. Auf wohlhabende Russen zielen zudem Ausfuhrverbote für Luxusgüter wie bestimmte teure Autos, Uhren und Schmuck ab.

Die Strafmaßnahmen sollen Russlands Fähigkeit zur Führung seines Angriffskriegs gegen die Ukraine einschränken und im Idealfall auch die wirtschaftliche Führungselite dazu bringen, Druck auf den Kreml für eine Beendigung des Krieges auszuüben.

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