Er flog aus dem Beamtenverhältnis

Schwere Vorwürfe gegen Feuerwehrmann – aber Gericht kippt Urteil

12.06.2026 – 16:49 UhrLesedauer: 1 Min.

Einsatzwagen der Feuerwehr (Symbolbild): Die Frage, ob ein Bremer Feuerwehrmann aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden durfte, muss erneute geklärt werden. (Quelle: Sina Schuldt/dpa/dpa-bilder)

Ein Feuerwehrmann aus Bremen soll in einer Beamten-Chatgruppe rassistische Inhalte geteilt haben. Nun hat das Bundesverwaltungsgericht sein Entlassungsurteil gekippt.

Der Rauswurf eines Bremer Feuerwehrmanns wegen mutmaßlich rassistischer Bilder und Textnachrichten beschäftigt weiter die Justiz. Zur Frage, ob der Mann Beamter bleiben könne, müsse der Kontext der Meinungsäußerung und die subjektive Einstellung aufgeklärt werden, teilte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig mit.

Der Hauptbrandmeister soll als Mitglied einer WhatsApp-Gruppe von Beamten seiner Wacheinheit in den Jahren 2013 bis 2015 Bilder und Textnachrichten mit rassistischem und den Nationalsozialismus verharmlosendem Inhalt gepostet haben. Strafrechtliche Ermittlungen wurden nach Gerichtsangaben eingestellt, es gab aber auch eine Disziplinarklage.

Neue Verhandlung an Berufungsgericht

Das Bremer Verwaltungsgericht entfernte den Mann aus dem Beamtenverhältnis und seine Berufung dagegen blieb ohne Erfolg. Das Bundesverwaltungsgericht hob das angegriffene Urteil nun aber auf und verwies die Sache für eine neue Verhandlung an das Berufungsgericht zurück.

Mit dem Versenden von Chat-Beiträgen oder Bildern habe der Feuerwehrmann Verpflichtungen verletzt, zur Frage eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht müsse der Kontext der Beiträge geklärt werden, hieß es zur Begründung.

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