Wer Radfahrer überholt, muss Regeln befolgen. Das bestätigt ein Gutachten. Aber zu wenige Autofahrer befolgen diese Vorschriften, zeigt eine Studie.

Gerade in Innenstädten sind die Fahrspuren eng und das Gedränge ist groß. Wer eine Lücke findet, der nutzt sie. Aber auch in kleineren Ortschaften oder auf Landstraßen wird eine Regel von den meisten Autofahrern gebrochen. Sie betrifft das Überholen von Radfahrern.

Hinter dem Steuer müssen Sie beim Überholen innerorts mindestens 1,50 Meter seitlichen Abstand zum Radfahrer einhalten, außerorts mindestens zwei Meter. Wenn das nicht möglich ist, muss der Autofahrer auf eine passende Gelegenheit warten. Das gilt in jedem Fall – es spielt also keine Rolle, ob der Radfahrer auf der Straße oder auf einem Radweg unterwegs ist. Wenn ein Autofahrer den Abstand nicht einhalten könne, gelte ein „faktisches Überholverbot“, heißt es in einem Rechtsgutachten, das die Unfallforschung der Versicherer (UDV) in Auftrag gab.

In der Praxis sieht es anders aus. Eine Untersuchung in Berlin ergab: Nicht einmal jeder vierte Radfahrer wird regelkonform überholt. Und das spiegelt sich in der Unfallstatistik.

Insbesondere wer ein Wohnmobil, einen Lkw oder einen Bus steuert, dürfte demnach viel Geduld benötigen. Denn gerade mit sehr breiten Fahrzeugen bietet sich im Verkehrsalltag selten die Möglichkeit, den Mindestabstand tatsächlich einzuhalten. Dieser Abstand ist aber lebenswichtig für die Radfahrer. Verstöße werden deshalb mit 30 Euro Geldbuße geahndet.

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