Münchner Univiertel

Kioskbetreiber klagen gegen Verkaufsverbot für Bier

21.07.2026 – 09:44 UhrLesedauer: 2 Min.

Feiernde stoßen mit Bier an (Archivbild): Das Verbot, um das es vor Gericht geht, war im vergangenen Jahr kassiert worden. (Quelle: Felix Hörhager/dpa/dpa-bilder)

Kioskbetreiber aus dem Univiertel fechten das nächtliche Verkaufsverbot für Flaschenbiere gerichtlich an. Zwar wurde dieses wieder kassiert, dann aber erneut angedroht.

Das Verwaltungsgericht München verhandelt am Dienstag vier Klagen von Kioskbetreibern aus dem Univiertel gegen das nächtliche Verkaufsverbot für Flaschenbier, das die Stadt 2025 per Bescheid verhängt hatte. Verhandelt wird in zwei Sitzungen – um 9.30 Uhr und um 13.30 Uhr.

Zwar hat die Stadt das Verbot, das den Verkauf von Flaschenbier zwischen 22 und 5 Uhr untersagte, zwischenzeitlich wieder kassiert. Doch nach Beschwerden durch Anwohner über nächtlichen Lärm, wildes Urinieren in Hauseingängen und Hinterhofen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten wurde das zurückgenommene Verbot schon wieder angedroht.

OB Krause droht Verkaufsverbot für Flaschenbier an

So kündigte Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) an: „Sollte bis Mitte Juli keine deutliche Veränderung spürbar sein, sind wir gezwungen, das Verkaufsverbot für Flaschenbier wieder ab 22 Uhr zu verhängen.“ Diese Frist ist abgelaufen.

Bierflaschen stehen in der Schellingstraße auf einem Mülleiner (Archivbild): Anwohner hatten sich zuletzt wieder vermehrt über Lärm und Müll beschwert. (Quelle: Felix Hörhager/dpa)

Zum Start der Freiluftsaison 2026 hatten sich nach Angaben der Stadt alle betroffenen Betriebe freiwillig verpflichtet, nach Mitternacht keinen Alkohol „to go“ zu verkaufen. Plakate appellierten an die Feiernden, Toiletten und Mülleimer zu benutzen und nach 22 Uhr auf die eigene Lautstärke zu achten. Wirklich viel gebracht hatte das aber zunächst nichts.

Strenge Auflagen für Alkoholverkauf nach 20 Uhr

Das Univiertel rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in der Nähe des Englischen Gartens ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. In Bayern müssen Geschäfte in der Regel um 20 Uhr schließen – anders als in vielen anderen deutschen Großstädten gibt es dort keine Spät-Kioske.

Nur wer parallel eine Gaststätte betreibt, darf auch zu späterer Stunde in begrenzter Auswahl Flaschenbier, alkoholfreie Getränke sowie Tabak- und Süßwaren verkaufen.

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