Prozess um Demo-Anschlag startet – Angeklagter macht Geste

Newsblog zum Attentat auf Münchner Demo

Angeklagter macht bekannte Geste im Gerichtssaal


Aktualisiert am 16.01.2026 – 12:07 UhrLesedauer: 4 Min.

Der Angeklagte Farhad N. sitzt zu Prozessbeginn im Prozesssaal mit erhobenen rechten Zeigefinger neben seinem Anwalt Ömer Sahinci. (Quelle: dpa/Peter Kneffel)

Rund ein Jahr nach dem Verdi-Attenat in München steht der Täter nun vor Gericht. Hier finden Sie alle wichtigen Informationen zum Prozess.

Dieser Newsblog ist beendet. Der nächste Verhandlungstag ist am Montag, 19. Januar.

Der 13. Februar 2025 wird vielen Münchnern noch lange in Erinnerung bleiben. Es war ein ganz gewöhnlicher Donnerstagvormittag, an dem eine Gruppe von Demonstrierenden der Gewerkschaft Verdi durch die Münchner Innenstadt zog.

Rund 1.400 Teilnehmer waren gerade an der Kreuzung Seidlstraße und Nymphenburger Straße unterwegs, als ein damals 24-jähriger Afghane mit seinem Mini in die Menge fuhr. 44 Menschen wurden dabei teils schwer verletzt, eine Mutter und ihre zweijährige Tochter getötet. Am Oberlandesgericht (OLG) in München, unweit vom Ort des Geschehens, beginnt am Freitag, 16. Januar 2026, der Prozess gegen den 25-Jährigen. Die Anklage lautet auf Mord.

11.47 Uhr: Das vorzeitige Ende des ersten Prozesstages gegen den Attentäter Farhad N. hat einige Zuschauer fassungslos zurückgelassen.

Bis das Urteil fällt, kann es noch dauern. Für den Prozess sind laut Oberlandesgericht nämlich 38 Prozesstage angesetzt – eine hohe Zahl, jedoch laut einem Pressesprecher notwendig. Beim Attentat hatte es eine sehr hohe Zahl an Verletzten gegeben, die alle eine Chance bekommen sollen, zu erzählen, was ihnen am 13. Februar passiert ist.

Der nächste Verhandlungstag ist für den Montag (19. Januar) angesetzt. Dort sollen das Unfallgeschehen rekonstruiert sowie die Unfallfolgen und die Hintergründe der Tat thematisiert werden.

11.13 Uhr: Nach Verlesen der Anklageschrift gibt es die Möglichkeit für den Angeklagten, sich zu äußern. Zuvor verkündete der Vorsitzende Richter Höhne, dass es am Jahrestag des Attentats, dem 13. Februar, keine Vernehmungen von Unfallbeteiligten geben wird. Der Grund: An dem Tag sind mehrere Gedenkfeiern für Opfer und Hinterbliebene geplant.

Anschließend sollte es eigentlich die Möglichkeit für den Angeklagten und seine Verteidiger geben, sich zu äußern. Doch stattdessen heißt es: N. wird schweigen und sich weder zu sich selbst noch zur Tat äußern. Höhne erklärt im Saal, das habe die Verteidigung dem Gericht bereits im Vorfeld der Verhandlungen mitgeteilt, berichtet eine t-online-Reporterin.

Aktie.
Die mobile Version verlassen