
Prozess ohne Öffentlichkeit
Messer-Angriff am Hauptbahnhof: Frau wohl schuldunfähig
17.11.2025 – 17:34 UhrLesedauer: 3 Min.
In Hamburg beginnt der Prozess zum Messerangriff im Hauptbahnhof. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die angeklagte Frau nicht schuldfähig ist.
Die Frau packte das Messer mit einer 8,5 Zentimeter langen Klinge bereits in der Wandelhalle aus und machte Stichbewegungen in Richtung von Passanten. Ein Zeuge bemerkte das Messer erst, als die spätere Täterin die Treppe zu den Fernbahngleisen 13 und 14 hinunterging, und alarmierte die Bundespolizei.
Fast sechs Monate nach der Tat beginnt am Dienstag ein Prozess vor dem Landgericht. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die 39-Jährige bei der Tat schuldunfähig war. Sie leide an einer paranoiden Schizophrenie mit Realitätsverkennung.
Die Anklagebehörde hat im Rahmen eines Sicherungsverfahrens die Unterbringung der Beschuldigten in einem psychiatrischen Krankenhaus beantragt. Nach Angaben einer Gerichtssprecherin wird das Verfahren komplett unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt.
Die Staatsanwaltschaft wirft der Frau versuchten Totschlag in 21 Fällen vor, davon in 15 Fällen in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung. Sechs Personen konnten den Stichen ausweichen, 15 Geschädigte erlitten erhebliche Schnitt- oder Stichverletzungen. Drei Frauen im Alter von 24, 52 und 85 Jahren sowie ein 24-jähriger Mann wurden lebensgefährlich verletzt.
Die Polizei traf vier Minuten nach der Tat am Bahnsteig ein. Zu diesem Zeitpunkt hatten zwei Zeugen die Frau bereits überwältigt. Sie waren kurz nach Tatbeginn auf die 39-Jährige aufmerksam geworden und verfolgten sie. Die Frau bemerkte dies, lief schneller über den vollen Bahnsteig und stach weiter wahllos auf Menschen ein.
Einer der Zeugen brachte sie zu Fall und trat ihr das Messer aus der Hand. Gemeinsam fixierten beide Zeugen die Angreiferin bis zum Eintreffen der Polizei am Boden. Ermittler rekonstruierten das Tatgeschehen durch die Auswertung zahlreicher Überwachungskameras.
Die Beschuldigte befand sich laut Senatsvertretern seit 20 Jahren mehrfach in psychiatrischer Behandlung. Im Protokoll der Ausschusssitzung heißt es: „Bei der Beschuldigten handle es sich um eine Patientin mit einer sogenannten reisenden Psychose.“ Die Frau wird als „Drehtürpatientin“ bezeichnet.
Im Januar 2025 soll die 39-Jährige in Großhansdorf (Kreis Stormarn) versucht haben, ihren 69-jährigen Vater mit einer Schere zu töten. Die 71-jährige Mutter verhinderte dies, indem sie ihr die Schere abnahm. Der Vater erlitt dennoch Verletzungen im Schulter- und Oberarmbereich.
Die Lübecker Staatsanwaltschaft erkannte damals Anhaltspunkte für eine psychische Erkrankung der Frau. Das Amtsgericht Lübeck lehnte eine Unterbringung jedoch ab, das Landgericht Lübeck verwarf eine Beschwerde gegen diesen Beschluss.
Am 26. Februar wurde die Frau auf einem Spielplatz im Hamburger Flughafen gegen ein sechsjähriges Mädchen gewalttätig. Sie packte das Kind an der Schulter, schüttelte es und schlug ihm auf den Oberarm. Nach einer Einweisung in eine psychiatrische Klinik in Hamburg trat sie eine Mitpatientin.