
Terror-Prozess in Hamburg
Neonazis planten Anschläge auf Asylheime
10.02.2026 – 03:29 UhrLesedauer: 2 Min.
Brandanschläge, Mordpläne, jugendliche Täter: In Hamburg startet der Prozess gegen die „Letzte Verteidigungswelle“. Die Anklageschrift offenbart erschreckende Details.
Gut neun Monate nach der Festnahme von sieben mutmaßlichen Mitgliedern und einem angeblichen Unterstützer der rechtsextremistischen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ beginnt am 5. März der Prozess vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg. Der Staatsschutzsenat hat bis zum 21. Mai weitere 18 Verhandlungstermine angesetzt, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte.
Die Anklage der Generalbundesanwaltschaft sei unverändert zugelassen worden. Die Karlsruher Behörde wirft den zum Teil sehr jungen Beschuldigten größtenteils die Mitgliedschaft in einer inländischen terroristischen Vereinigung vor. Außerdem stehen versuchter Mord, Verabredung zum Mord und gefährliche Körperverletzung in der Anklage.
Die Bundesanwaltschaft war im Mai vergangenen Jahres mit Festnahmen und Durchsuchungen gegen die Gruppe vorgegangen. In Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen wurden fünf Verdächtige festgenommen. Die Polizei durchsuchte dort ebenso wie in Sachsen und Thüringen 13 Objekte. Drei weitere Beschuldigte saßen damals schon in Untersuchungshaft.
Zum Zeitpunkt der Razzia am 21. Mai 2025 waren die Beschuldigten zwischen 14 und 21 Jahre alt. Aufgrund ihres Alters mussten einige von ihnen mit ihren Eltern zur Haftvorführung vor dem Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof in Karlsruhe erscheinen. Sie kamen zunächst alle in Untersuchungshaft. Ein Haftbefehl wurde im Juli außer Vollzug gesetzt, wie die Bundesanwaltschaft mitteilte.
Die „Letzte Verteidigungswelle“ versteht sich laut Bundesanwaltschaft als letzte Instanz zur Verteidigung der „Deutschen Nation“. Ihr Ziel sei es gewesen, durch Gewalttaten vor allem gegen Migranten und politische Gegner einen Zusammenbruch des demokratischen Systems der Bundesrepublik herbeizuführen. Dazu zählten insbesondere Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen.
Die Bundesanwaltschaft wirft sieben der Beschuldigten vor, Mitglieder der jungen Terrorgruppe gewesen zu sein, drei davon Rädelsführer. Dem achten legen die Ermittler die Unterstützung der Vereinigung zur Last. Manchen wird außerdem versuchter Mord, besonders schwere Brandstiftung und Sachbeschädigung vorgeworfen, anderen die Beihilfe zu diesen Taten.
Drei Anschläge und Anschlagspläne rechnet die Bundesanwaltschaft der Gruppe zu. Es geht um einen Brandanschlag auf ein damals bewohntes Kulturhaus im brandenburgischen Altdöbern, einen versuchten Anschlag auf ein bewohntes Asylbewerberheim im thüringischen Schmölln und Anschlagspläne für eine Asylunterkunft im brandenburgischen Senftenberg. Vier der Beschuldigten sollen zudem Menschen angegriffen haben, die sie für pädophil hielten.
Das Gericht könnte die Öffentlichkeit vom Prozess ausschließen, wenn dies im Interesse der Erziehung der jugendlichen Angeklagten geboten sei, erklärte eine Sprecherin des Oberlandesgerichts.