Organisation verlangt Daten von X
Musk-Prozess: Deutscher Richter potenziell befangen
22.02.2025 – 03:20 UhrLesedauer: 2 Min.
Ein deutscher Richter ist wegen möglicher Befangenheit aus einem Prozess gegen die Plattform X genommen worden. Es geht um Daten, die X zur Verfügung stellen soll.
Im Streit um die Herausgabe von Daten für Forschungszwecke hat die Musk-Firma X einen Etappensieg errungen. Auf Antrag der Firma des Milliardärs Elon Musk erklärte das Berliner Landgericht einen der Richter für potenziell befangen, der zuvor zulasten von X entschieden hatte. Das geht aus einem Urteil hervor, das die Nachrichtenagentur Reuters am Freitag einsehen konnte. Der Betroffene sei früher für eine der Organisationen, die gegen X prozessiert hatten, tätig gewesen und habe ihre Internet-Beiträge geliked, hieß es zur Begründung. Mit den Befangenheitsanträgen gegen zwei weitere Richterinnen scheiterte die Plattform.
„Für die Ablehnung des Richters muss dessen Parteilichkeit nicht tatsächlich bestehen beziehungsweise festgestellt werden“, erläuterte eine Sprecherin des Gerichts. „Ausreichend ist vielmehr, dass für eine Partei die bloße Sorge entsteht, der Richter gehe nicht unvoreingenommen ans Werk.“
Vor einigen Wochen hatten Democracy Reporting International (DRI) und Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) vor dem Berliner Gericht unbeschränkten Echtzeit-Zugang zu allen öffentlich verfügbaren Daten von X rund um die Wahl am kommenden Sonntag erstritten. Dieser Beschluss habe auch nach dem erfolgreichen Befangenheitsantrag Bestand, betonte eine Gerichtssprecherin.
Das ursprüngliche Verfahren zum Datenzugang soll dem Gericht zufolge am 27. Februar neu verhandelt werden. DRI und GFF wiesen darauf hin, dass sie Echtzeit-Zugang zu den Daten für den Zeitraum bis zum 25. Februar haben wollen. Eine Entscheidung komme also zu spät, um dies zu erreichen. Die Kanzlei, die X vertritt, wollte sich zu diesem Thema nicht äußern.
Unabhängig davon hatte X vor einigen Tagen mitgeteilt, kurz vor der Wahl die Bundesregierung bei Landes- und Bundesgerichten zu verklagen. Deutschland verlange innerhalb der Europäischen Union (EU) am häufigsten Auskunft über Nutzerdaten. Knapp 90 Prozent der Anfragen zielten auf Straftaten im Zusammenhang mit Meinungsäußerungen. X betrachte die Auskunftsersuchen als rechtswidrig.
Es blieb zunächst unklar, welche Gerichte X angerufen hat. Das Bundesverfassungsgericht und das Bundesverwaltungsgericht hatten auf Anfrage mitgeteilt, es liege keine Klage vor. Das Landgericht Berlin äußerte sich ähnlich. In Deutschland gilt unter anderem der europäische Digital Services Act (DSA), der Internet-Konzerne dazu verpflichtet, gegen Hass und Hetze vorzugehen. Bei Verstößen gegen den DSA drohen Strafen von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes.
Im Januar hatte sich X neben anderen Online-Plattformen zu einem härteren Kampf gegen Hassrede im Internet verpflichtet. Gleichzeitig laufen mehrere EU-Ermittlungen gegen X. Sie beziehen sich unter anderem auf das Gespräch von X-Eigner Musk mit der Kanzlerkandidatin der in Teilen als rechtsextrem eingestuften AfD, Alice Weidel. Wegen diverser anderer Vergehen drohen X hohe Geldstrafen.
Der selbst ernannte „Absolutist der Meinungsfreiheit“ Musk hatte in den vergangenen Monaten mit seinem Eintreten für Rechtsaußen-Positionen und verbalen Ausfällen wiederholt für Aufsehen gesorgt. So bezeichnete er unter anderem den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier als antidemokratischen Tyrannen. Bundeskanzler Olaf Scholz griff er ebenfalls persönlich an.