Prozess in München

Gericht urteilt: Deutsche Grenzkontrollen sind rechtswidrig

Aktualisiert am 02.07.2026 – 15:03 UhrLesedauer: 2 Min.

Markus Söder (CSU) schaut während eines Termins zu den Grenzkontrollen durch ein Fernglas (Archivbild). Drei Menschen klagen nun gegen die Maßnahmen. (Quelle: Lino Mirgeler/dpa)

Racial Profiling, politische Willkür: Die Kontrollen an der deutschen Grenze stehen erneut auf dem Prüfstand. Nun liegt ein Urteil vor.

Die vom Bundesinnenministerium eingeführten Kontrollen an den deutschen Grenzen sind seit ihrer Einführung häufig in der Kritik. Nachdem andere Gerichtsverfahren diese bereits als rechtswidrig eingestuft hatten, kommt das Bayerische Verwaltungsgericht in München am Donnerstag (2. Juli) zu einem ähnlichen Urteil.

Geklagt hatten drei Männer, die sich gegen Personenkontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze wehrten. Diese hat das Gericht nun auch für rechtswidrig erklärt. Nur ein Antrag gegen zukünftige Kontrollen wurde abgewiesen.

Klagen gegen Grenzkontrollen: Worum es geht

Zu den Klägern zählt Abdulhamid A. Der Nigerianer wirft der Polizei sogenanntes Racial Profiling vor und geht davon aus, vor allem wegen seiner Hautfarbe ins Visier der Kontrolleure geraten zu sein.

Hubert Niedermayr klagt vor dem Verwaltungsgericht München gegen Kontrollen an der deutsch-österreichischen Grenze. Insgesamt befasst sich das Gericht dazu mit drei Klagen. (Quelle: dpa/Britta Schultejans)

Hubert Niedermayr, der zweite Kläger im Bunde, befürchte, „dass hier tatsächlich vorsätzlich gegen bestehendes Recht verstoßen wird“. Der Rechtsanwalt aus Österreich wurde mehrfach im Grenzbereich um Rosenheim kontrolliert. „Das ist letztendlich politische Willkür und das können wir nicht dulden.“

Eilantrag gegen künftige Kontrollen abgelehnt

Auch Werner Schroeder, Professor am Institut für Europarecht und Völkerrecht der Universität Innsbruck, gehört zur Kläger-Runde. Er fährt mindestens einmal pro Woche oder häufiger mit dem Zug von seinem Wohnort München an seinen Arbeitsplatz. Dabei wurde er im vergangenen Jahr mehrfach kontrolliert, auch seine Tasche sei laut eigenen Angaben durchsucht worden.

Dies hat das Bayerische Verwaltungsgericht nun für rechtswidrig erklärt. Als Grund nannte das Gericht, dass die Grenzkontrollen seit Jahren unverändert existieren. Damit ergebe sich die Frage, ob dies überhaupt mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar sei.

Abdulhamid A. (links) und der dritte Kläger, Werner Schroeder (rechts) mit ihrem Anwalt (Mitte). (Quelle: Britta Schultejans/dpa/dpa-bilder)

So hatte auch der klagende Professor Schroeder argumentiert, denn der Kodex sieht keine dauerhaften Grenzkontrollen innerhalb der Europäischen Union vor. Einzig sein Eilantrag gegen zukünftige Kontrollen lehnte das Gericht ab: Der Bürger müsse staatliche Eingriffe zunächst dulden und könne allenfalls im Nachgang deren Rechtswidrigkeit feststellen lassen, erläuterte ein Gerichtssprecher.

Ein einstweiliger Rechtsschutz sei nur in Ausnahmefällen möglich, wenn irreparabler, großer Schaden drohe. Nach Angaben des Gerichts kann der Mann aber Beschwerde zum Bayerischen Verwaltungsgerichtshof erheben.

Grenzkontrollen der Bundespolizei am Grenzübergang der Autobahn A8 zwischen Österreich und Deutschland nahe Salzburg (Archivbild) (Quelle: Peter Kneffel/dpa/dpa-bilder)
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