Der Prozessauftakt gegen die mutmaßliche Ex-RAF-Terroristen Daniela Klette startete mit 40 Minuten Verzögerung. Gegen alle Erwartungen zog er sich bis zum frühen Abend hin. Viele Eindrücke bleiben zurück und noch mehr offene Fragen.

Die Anklageschrift wirkt zunächst bedrückend. Vorgetragen wird sie von den beiden Staatsanwältinnen Dr. Katharina Sprave und Dr. Annette Marquardt aus Verden. Immer wieder werden Details zum Ablauf der insgesamt 14 Raubüberfälle auf Supermärkte und Geldtransporter im Norden und Westen der Republik ausgeführt, die Abläufe ähneln sich demnach: Während die mutmaßlichen Mittäter Burkhard Garweg und Ernst Volker Staub bei den Überfällen aktive Rollen eingenommen hatten, war Daniela Klette in den meisten Fällen oftmals als Fahrerin der Fluchtwagen aktiv. Da geht aus der Anklageschrift hervor. Bei einigen Überfällen habe sie mit einer Panzerfaustattrappe gedroht.

Aufgrund der bandenmäßigen Durchführung, der Mitwisserschaft und Duldung der gemeinsam ausgeführten Taten, sieht die Anklage eine volle Schuld bei der angeklagten Klette. Der schwerwiegendste Tatvorwurf: versuchter Mord. Grundlage dafür waren Schüsse, die Garweg beim Überfall am Real-Markt in Stuhr bei Bremen im Juni 2015 auf das Geldtransporter-Fahrzeug abgab und der Anklage zufolge den Fahrer nur knapp verfehlte.

Weit über eine Stunde dauert die Verlesung, die Klette aufmerksam aber unbeeindruckt verfolgt.

Klette sitzt hinter Panzerglas, zusammen mit ihrem dreiköpfigen Verteidungsteam, welches unmittelbar zu Verhandlungsbeginn bereits zum Gegenangriff überging. Zwei Justizbeamte, die aus Sicherheitsgründen mit im Glasverbau saßen, würden die uneingeschränkte Kommunikation der Verteidiger mit Klette beeinflussen. Ohnehin seien die Sicherheitsvorkehrungen fragwürdig für einen vornehmlichen Raubtaten-Prozess.

Zugegeben: Die Sicherheitsmaßnahmen suchten ihresgleichen. Aufgrund der Sicherheitsaspekte wurde der Prozess vom Verdener Landgericht bereits für die ersten Verhandlungstage in den Staatssicherheitssaal des Oberlandesgerichtes Celle verlegt. Journalisten, die hier rein wollten, brauchten aufgrund der großen Nachfrage zunächst das Losglück – und dann viel Geduld. Denn ein Sicherheitscheck aufwändiger als am Flughafen, kein Handy, nicht mal die Smartwatch war erlaubt. Draußen vermummte und schwer bewaffnete Polizisten an jeder Straßenecke, an jedem Eingang. Ein Sicherheitsaufgebot, welches im späteren Verlauf des Verhandlungstages noch eine Rolle spielen sollte.

Nach Ende der langen Anlageverlesung kündigen alle drei Verteidiger Eröffnungs-Statements an. Nach einer halben Stunde Pause geht es in die Fortsetzung – diesmal ohne Sicherheitsbeamte im Glaskasten: Richter Engelke zeigte sich einsichtig und die grundlegenden Sicherheitsmaßnahmen als ausreichend – die Beamten blieben draußen. Die Erklärungen der Verteidigung hatten es dafür in sich und zerlegten die Anklage der Staatsanwaltschaft bereits, bevor es überhaupt in die Hauptverhandlung ging.

Finale Forderung: Einstellung des gesamten Verfahrens und Aufhebung des Haftbefehls gegen Daniela Klette. Die Ausführungen der Verteidigung legten dar, dass die Anklageschrift sich in vielen Punkten eben nicht alleinig auf die anzuklagenden Überfallszenarien berief, sondern immer wieder klaren Bezug auf die mutmaßliche RAF-Vergangenheit von Klette und ihren Komplizen nahm. „Es liegt eine klare, öffentliche Vorverurteilung dadurch vor“, so die Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft würde mit verfahrensfremden politischen Inhalten argumentieren.

Auch die Sicherheitsmaßnahmen wurden in Frage gestellt: „Es geht hier nicht um ein Terror- oder ein Staatsschutzverfahren“. Die mutmaßliche RAF-Vergangenheit habe die Staatsanwaltschaft genutzt, um das Gefahrenpotenzial in einem Raubtat-Prozess regelrecht eskalieren zu lassen. „Die Staatsanwaltschaft zeige den Verlust jeglicher Distanz und zieht nun alle Register“, so Verteidiger Dr. Ulrich von Klingengräf.

Zuvor hatte Verteidigerin Undine Weyers bereits von „Spuren eines politischen Verfahrens gesprochen“. Doch bevor der dritte Anwalt Dr. Lukas Theune sein Eröffnungs-Statement abgibt, wird Daniela Klette selbst Vortritt gelassen. Die Angeklagte hat eine mehrseitige Erklärung vorbereitet. Nach dem Ende der RAF sei man einer extremen öffentliche Fahndung konfrontiert gewesen – in Klettes Augen eine Rache des Staats an der RAF nach deren Deeskalationserklärung. Sie kritisiert die Diffamierung und Hetze, der sie sich ausgesetzt fühle, und das, obwohl es ja um Geldraubaktionen ginge und nicht um die RAF. Die Lüge um die große Gefährdungslage würde öffentlich befeuert, der Prozess sei eine Abrechnung mit der RAF. „Ich bin mir meiner Lage bewusst, was soll ich erwarten“, so Klette zum Abschluss ihrer Erklärung.

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