Drogen-WG in Bayern

Dämonenprozess endet mit Haftstrafe


13.11.2024 – 10:04 UhrLesedauer: 1 Min.

Angeklagter in Schweinfurt (Archivbild): Er soll teils im „Wahn“ gehandelt haben. (Quelle: Heiko Becker/dpa)

Drogen, Schlafentzug und Vergewaltigung: Der Prozess um einen Dämonenaustreiber endet mit einer Haftstrafe.

In Schweinfurt hat das Landgericht einen Angeklagten zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Dem 42-Jährigen wurden mutmaßliche Vergewaltigung und angebliche Dämonenaustreibung vorgeworfen. Außerdem soll der Mann in einer Entziehungsanstalt untergebracht werden, teilte ein Sprecher am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur mit. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Die Verteidigung hatte einen Freispruch gefordert, die Staatsanwaltschaft sprach sich vor dem Urteilsspruch für sechseinhalb Jahre Haft aus. Die Nebenklage plädierte auf sieben Jahre Freiheitsentzug.

Der Verurteilte gilt als Führer einer Wohngemeinschaft, die zwischen einem und zwei Dutzend Personen umfassen soll. Einer 31-jährigen Medizinstudentin, die zeitweise mit dem Verurteilten verlobt gewesen war, soll er im Frühjahr 2023 auf verschiedene Weise Gewalt zugefügt haben – unter anderem durch Vergewaltigung, Würgen, Beißen und Schlagen. Die Studentin trat als Nebenklägerin auf. Ziel der Gemeinschaft soll es sein, Menschen auf ihrem Weg der Heilung und des Wachstums zu unterstützen.

Der Prozess wurde als Dämonenprozess bekannt, da der 42-Jährige mehreren Mitgliedern der Gemeinschaft unterstellt hatte, von Dämonen besessen zu sein. Durch Schlafentzug, Drogen und psychische Manipulation soll er versucht haben, diese auszutreiben. Als Motivation gab er Angst um seinen Sohn an. Der Mann gilt als teilweise schuldunfähig, da er durch Drogen zeitweise in einem „Wahn“ gehandelt habe, wie ein psychiatrischer Gutachter im Prozess sagte.

Im Umfeld der Gemeinschaft soll es zu mehreren Todesfällen gekommen sein. Unteranderem durch Suizid und Drogenmissbrauch. Es traten bereits einige Menschen aus.

Aktie.
Die mobile Version verlassen