Fahrrad fahren nach dem Trinken von Alkohol: Auch dann drohen hohe Strafen und sogar der Führerschein steht auf dem Spiel.

Viele Menschen fahren nach einer Feier oder einem Event mit dem Rad nach Hause – obwohl sie Alkohol getrunken haben. Aber auch auf dem Fahrrad gibt es Promillegrenzen und harte Strafen.

Das Limit fürs absolute Fahrverbot liegt hier mit 1,6 Promille zwar deutlich höher als beim Auto (0,5 Promille). Doch wer auffällig – etwa in Schlangenlinien – radelt oder einen Unfall verursacht, muss schon bei einem Blutalkoholgehalt ab 0,3 Promille mit einer Strafanzeige rechnen. Es folgen Geldstrafen und Punkte. Und es kann sogar noch unangenehmer werden.

Ab einem Promillewert von 1,6 gelten Radler als absolut fahruntauglich. Wer trotz dieser Fahruntüchtigkeit radelt, riskiert harte Konsequenzen: Dann gibt es drei Punkte in Flensburg und eine Geldstrafe, die nach dem Einkommen gestaffelt wird. Außerdem ist eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) fällig, bei der ein Führerscheinverlust droht. Dabei kann Ihnen auch verboten werden, künftig ein Fahrrad zu benutzen.

Für Führerscheinneulinge gelten strengere Regeln als für erfahrenere Verkehrsteilnehmer. In der zweijährigen Probezeit beziehungsweise bis zum Alter von 21 Jahren dürfen Sie deshalb nur mit 0,0 Promille ein Kfz steuern. Sonst ist die Fahrerlaubnis dahin. Auf dem Fahrrad gilt für Fahranfänger aber keine Sonderregelung: Die Alkoholgrenze ist für Sie dieselbe wie für alle anderen Radfahrer.

Übrigens: Selbst am Tag nach einem längeren durchzechten Abend sollten Sie Ihre Fahrtauglichkeit überdenken. Denn gerade einmal 0,1 bis 0,15 Promille vom Blutalkohol baut der Körper pro Stunde ab.

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