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Home » Polizist ändert Geschlecht – und kassiert Anzeige
Panorama

Polizist ändert Geschlecht – und kassiert Anzeige

Von zeit-heute.deNovember 11, 20253 Min Gelesen
Polizist ändert Geschlecht – und kassiert Anzeige
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Polizist ändert Geschlecht – und kassiert Anzeige

Gender-Ärger bei der Polizei

Kommissar ändert Geschlecht – nur um mehr zu verdienen?


11.11.2025 – 15:11 UhrLesedauer: 3 Min.

imago images 105965091Vergrößern des Bildes

Beamte in Nordrhein-Westfalen (Archivbild): Nachdem ein Kommissar seinen Geschlechtseintrag ändern ließ, äußerte die Polizeispitze einen Verdacht. (Quelle: Christoph Hardt via www.imago-images.de/imago)

Ein Düsseldorfer Polizist hat seinen Geschlechtseintrag ändern lassen und ist nun Kommissarin. Die Polizeispitze hat daraufhin Anzeige erstattet: Im Raum steht ein Betrugsvorwurf.

Ist ein Düsseldorfer Beamter lediglich aus Karrieregründen zur Frau geworden? Oder fühlte sich in diesem Fall tatsächlich eine Frau jahrelang in einem männlichen Körper gefangen – und wird jetzt zu Unrecht vom eigenen Arbeitgeber in die Mangel genommen?

Mit diesen Fragen muss sich derzeit die Staatsanwaltschaft Düsseldorf auseinandersetzen. Wie zuerst der „Kölner Stadt-Anzeiger“ berichtete, hat die Polizeipräsidentin Miriam Brauns eine Polizeikommissarin wegen versuchten Betrugs anzeigen lassen.

Die angezeigte Kommissarin lebte einmal als Mann. Am 7. Mai ließ diese Person ihren Geschlechtseintrag beim Standesamt auf weiblich ändern. Danach informierte sie das Polizeipräsidium über den Wechsel.

Das hatte direkte Auswirkungen auf die Beförderungsrangliste. Durch eine Richtlinie, laut der bei gleicher Qualifikation zwischen einem Beamten und einer Beamtin der Frau der Vorzug zu geben ist, um der bestehenden Unterrepräsentation von Frauen entgegenzuwirken, rutschte die Person um 43 Plätze nach oben. Konkret hätte dies einen schnelleren Sprung von der Gehaltsstufe A9 auf A10 und damit deutlich mehr Geld zu einem früheren Zeitpunkt bedeutet: Je nach Erfahrungsstufe beträgt der Unterschied zwischen den Besoldungsgruppen monatlich zwischen 247 und 472 Euro.

Allerdings wurde die Personalabteilung misstrauisch. „Der früher männliche Kollege hatte mehrfach an unterschiedlichen Stellen im Kollegenkreis aktiv, explizit und plakativ zum Ausdruck gebracht, dass er seinen Geschlechtseintrag nur ändern lassen wolle, um von der behördlichen Frauenförderung im Beurteilungs- und Beförderungswesen zu profitieren“, teilte eine Polizeisprecherin t-online mit. „Im Anschluss an eine Beförderung werde er dies erneut ändern und rückgängig machen, um zeitnah als Mann heiraten zu können.“

Am 6. November wurde die Kommissarin darüber informiert, dass für sie ein Beförderungsstopp zur Oberkommissarin gelte. „Ihnen wird vorgeworfen, dass Sie die Möglichkeit zur Änderung Ihres Geschlechts lediglich genutzt haben, um von der Frauenförderung zu profitieren und hierdurch schneller befördert zu werden“, zitierte der „Kölner Stadt-Anzeiger“ aus dem Schreiben.

Die Beamtin wehrt sich nun dagegen. Ihr Anwalt wirft der Düsseldorfer Polizeispitze eine „queerfeindliche Haltung“ vor. Seine Mandantin sei „damals in einem männlichen Körper geboren worden“, erklärte er. Sie identifiziere sich schon seit Jahren als Frau, der Wechsel des Geschlechts sei „nach reiflicher Überlegung“ geschehen, und die Äußerungen im Kollegenkreis seien nur Scherze gewesen, mit denen seine Mandantin auf Fragen reagiert habe.

Den Vorwurf der Queerfeindlichkeit will wiederum das Polizeipräsidium nicht auf sich sitzen lassen. Bei der Polizei Düsseldorf habe es bereits mehrfach Geschlechtsänderungen gegeben, diese seien bis auf diesen einen Fall nie zum Problem geworden. Jetzt aber gebe es eben „Anhaltspunkte für ein mögliches strafbares oder dienstpflichtwidriges Verhalten“ – und daher seien die üblichen Schritte eingeleitet worden.

„Die Polizei Düsseldorf stellt einen Querschnitt der Gesellschaft dar, in welchem sich die Bevölkerung wiederfinden darf und soll, insofern wird der Individualismus einer oder eines jeden Einzelnen ausdrücklich begrüßt und gleichermaßen respektiert“, erklärte die Polizeisprecherin t-online. „Genau aus diesem Gedanken folgt aber auch, bei Vorliegen entsprechender Anhaltspunkte das behördliche Handeln gerade nicht zu modifizieren, sondern die Gleichbehandlung vor dem Gesetz sicherzustellen.“

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