Polizeiverbot von „Palästina-Kongress“ laut Gericht rechtswidrig 

Durch den Nachsatz der Klägerin „you will get the hug you need“ (deutsch: Du bekommst du die Umarmung, die du brauchst) stehe die Parole in einem Kontext, der nicht als Unterstützung der in Deutschland verbotenen terroristischen Hamas gesehen werden könne. Vielmehr komme darin Bestreben zum Ausdruck, Menschlichkeit zu zeigen und Trost zu spenden.

Die Richter betonten, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung. Ob der erste Satzteil „from the river to the sea“ für sich gesehen als Kennzeichen einer verfassungswidrigen oder terroristischen Organisation anzusehen ist, ließen die Richter offen. Die Klägerin bedauerte, dass das Gericht „nicht mutig genug“ gewesen sei, um dazu etwas zu sagen.

Zur Strafbarkeit der propalästinensischen Parole „From the river to the sea, Palestine will be free“ gibt es bundesweit unterschiedliche rechtliche Bewertungen. Die Berliner Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass sie strafbar ist. Die Polizei schreitet deswegen ein, wenn Menschen die Parole skandieren. Mit dem Satz ist gemeint, es solle ein freies Palästina geben auf einem Gebiet vom Fluss Jordan bis zum Mittelmeer – dort, wo sich jetzt Israel befindet.

In Berlin gibt es seit dem Terrorangriff der islamistischen Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023 und dem anschließenden Gaza-Krieg regelmäßig Kundgebungen. Nach Angaben der Polizei beläuft sich die Zahl inzwischen auf fast 2.000 Versammlungen. Immer wieder kommt es dabei zu Angriffen auf und Widerstand gegen Polizisten, aber auch zahlreiche Propagandataten wie Volksverhetzung und Terrorunterstützung.

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