Ein Polizist muss Entschädigung zahlen, weil sein Hund eine Frau schwer verletzt hat. Der Vorfall ereignete sich auf einem Parkplatz in Nordrhein-Westfalen.

Ein Polizist aus Nordrhein-Westfalen ist wegen fahrlässiger Körperverletzung verurteilt worden, nachdem sein Hund eine Frau schwer verletzt hatte. Das Amtsgericht Hattingen entschied, dass der 45-Jährige der Frau eine Entschädigung von 2.000 Euro zahlen muss. Zusätzlich wurde eine Verwarnung mit Strafvorbehalt in gleicher Höhe ausgesprochen.

Der Vorfall ereignete sich am 30. September 2023, als der Polizist mit seinem belgischen Schäferhund spazieren ging. Auf einem Parkplatz attackierte der Hund plötzlich eine damals 73-jährige Frau. Sie erlitt schwere Kopfverletzungen und musste mehrfach im Krankenhaus behandelt werden.

Laut Anklage führte der Mann den Hund an einer etwa drei Meter langen Leine – diese sei für die unübersichtliche Situation auf dem Parkplatz zu lang gewesen. Die Ermittlungen ergaben zudem, dass das Tier seinem Besitzer gegenüber bereits zuvor aggressiv war, ohne dass dieser Maßnahmen ergriffen hatte.

Eine Armbewegung der Frau, die an einer Beifahrertür hantiert habe, sei vom Hund wohl als Angriff missgedeutet worden, hieß es im Prozess. Er biss sie gemäß seinem Training zunächst in den Arm, ließ aber auch nicht von ihr ab, als sie am Boden lag. Der Hund hatte sich derart in ihr verbissen, dass die damals 73-Jährige eine ausgedehnte Skalpierung der Kopfhaut davontrug und mehrfach im Krankenhaus behandelt wurde. Unter anderem habe sie eine Haut-Transplantation erhalten, so der Amtsgerichtsdirektor.

Der Beamte erklärte vor Gericht, dass ihm das Geschehen sehr leidtue und er keine Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen werde. Er habe angegeben, dass er die Frau beim Betreten des Parkplatzes nicht wahrgenommen habe. Der Polizist arbeitet seit dem Vorfall nicht mehr als Diensthundeführer und auch der Hund wird nicht mehr bei der Polizei eingesetzt.

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