In Baden-Württemberg

Polizeieinsatz an Schule – 45 Kinder verletzt


Aktualisiert am 15.11.2024 – 15:55 UhrLesedauer: 2 Min.

Die Polizei (Symbolbild): In einer Schule kam es zu einem Einsatz. (Quelle: Robert Michael/dpa/dpa-bilder)

Eine Schule ist in Baden-Württemberg evakuiert worden. Dutzende Kinder sollen durch Pfefferspray zu Schaden gekommen sein.

In einer Realschule in Eppingen (Kreis Heilbronn) sind mehr als 40 Kinder durch eine unbekannte Flüssigkeit verletzt worden. Die Polizei geht davon aus, dass es sich um Pfefferspray handelt, teilte ein Sprecher auf Anfrage von t-online mit. Ein Pfefferspray sei auch sichergestellt worden.

Die betroffenen Schüler klagten über Atemwegsreizungen, teilte ein Polizeisprecher mit. Insgesamt seien 45 Schülerinnen und Schüler leicht verletzt. Zwei Schüler sind für weitere Untersuchungen ins Krankenhaus gebracht worden. Alle anderen Schüler durften mittlerweile nach Hause.

Die Stadt Eppingen teilte mit, dass gegen 11.45 Uhr ein Notruf abgesetzt wurde. Die Schule und ihre 980 Schüler wurden daraufhin durch die Schulleitung evakuiert, hieß es weiter. Mehr als 70 Einsatzkräfte von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdiensten waren vor Ort. Der Einsatz ist mittlerweile beendet worden, so die Polizei.

Es bestehe derzeit keine Gefahr für die Schüler, Lehrer, Einsatzkräfte und Bevölkerung. Die Ermittlungen laufen. Es gebe bereits einen Tatverdacht, sagte ein Polizeisprecher t-online. Weitere Details dazu könne er jedoch nicht preisgeben.

Pfefferspray kann in Deutschland ab einem Alter von 14 Jahren gekauft und mit sich geführt werden. Ist das Spray als Tierabwehrspray gekennzeichnet, entfällt die Altersbeschränkung. Dann fällt es nicht mehr unter das Waffengesetz. Beide Sprays dürfen in absoluten Notsituationen auch zur Selbstverteidigung eingesetzt werden, wie bussgeldkatalog.net schreibt. Wenn Pfefferspray gegen Personen eingesetzt wird, ohne dass eine Notlage besteht, droht eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung.

Diese wird laut Strafgesetzbuch im Falle einer Verurteilung mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zehn Jahren belegt. Im Jugendstrafrecht wird gefährliche Körperverletzung als Vergehen gewertet. Ermittlungen erfolgen nur bei öffentlichem Interesse oder auf Antrag von Geschädigten. Bei Erwachsenen ermittelt die Polizei dagegen automatisch von Amts wegen.

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