Hinweise auf Taleb Al-Abdulmohsen

Polizei schickte Täter offenbar bereits vor Monaten Gefährderbrief

Aktualisiert am 23.12.2024 – 11:00 UhrLesedauer: 6 Min.

Aufnahmen zeigen den mutmaßlichen Täter auf dem Weg zum Haftrichter. (Quelle: t-online)
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Nach der folgenschweren Fahrt mit einem Auto über den Weihnachtsmarkt in Magdeburg werden weitere Details über den Täter bekannt. Taleb Al-Abdulmohsen war den Behörden offenbar schon vorher aufgefallen.

Nach dem Weihnachtsmarkt-Anschlag von Magdeburg mit fünf Toten und vielen Schwerverletzten rückt die Frage in den Blick, ob die Gewalttat hätte verhindert werden können. Mehrere Behörden wurden in der Vergangenheit auf den Täter Taleb Al-Abdulmohsen hingewiesen, der zudem schon vor Jahren mit Drohungen aufgefallen war.

Laut einem Bericht des MDR hatte die Polizei Magdeburg dem Täter offenbar schon Monate vor der Todesfahrt ein Gefährderanschreiben zukommen lassen. Das Schreiben liegt dem MDR vor. In der schriftlichen Gefährderansprache wird aus einer E-Mail von Al-Abdulmohsen an die Kölner Staatsanwaltschaft zitiert, die er am 21. August 2023 verfasst haben soll. In dieser heißt es: „Daher habe ich kein schlechtes Gewissen für die Ereignisse, die in den nächsten Tagen passieren werden (…).“

Die Behörden werteten das offenbar als abstrakte Drohung. In dem Gefährderanschreiben heißt es dazu: „Auch wenn Sie in diesem Fall keine konkreten Konsequenzen angedroht haben, werden Sie hiermit aufgefordert, Schreiben in dieser Form zu unterlassen. Diese könnten unter Umständen strafrechtliche Konsequenzen mit sich ziehen.“

Bei der Pressekonferenz hatte der zuständige Polizeisprecher eingeräumt, dass eine Gefährderansprache vor einem Jahr nicht geschehen sei, da die Polizisten Al-Abdulmohsen nicht angetroffen hätten.

Es ist derzeit unklar, ob zuerst eine persönliche Gefährderansprache versucht und danach das Schreiben versendet wurde. Ebenso unklar ist, ob Al-Abdulmohsen das Gefährderanschreiben unterzeichnet und zurückgesendet hatte oder ob der Versuch einer persönlichen Gefährderansprache darauf folgte, weil ebendies nicht geschehen war. Polizeibehörden können eine Gefährderansprache vornehmen, wenn Personen noch nicht straffällig geworden sind, aber diese Gefahr besteht.

Video | „Der Täter nutzte den Flucht- und Rettungsweg“

Quelle: reuters

Auch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) erhielt nach eigenen Angaben im Spätsommer 2023 einen Hinweis auf den Mann. Nach Angaben des Chefs des Bundeskriminalamts (BKA), Holger Münch, wurde nach einem Hinweis aus Saudi-Arabien zu dem Mann im November 2023 ein Verfahren eingeleitet.

Die Sache sei aber unspezifisch gewesen. „Er hat auch verschiedene Behördenkontakte gehabt, Beleidigungen, auch mal Drohungen ausgesprochen. Er war aber nicht bekannt, was Gewalthandlungen angeht“, sagte Münch im ZDF.

Der 50-jährige Al-Abdulmohsen war am Freitagabend mit einem Mietwagen auf einem Weihnachtsmarkt in der Landeshauptstadt von Sachsen-Anhalt in die Menschengruppe gerast. Dabei wurden ein neunjähriges Kind sowie vier Frauen getötet und mehr als 200 weitere verletzt. Viele von ihnen erlitten schwere und schwerste Verletzungen, deswegen könnte die Zahl der Todesopfer weiter steigen. Al-Abdulmohsen wurde unmittelbar nach der Tat festgenommen. Der Arzt aus Bernburg südlich von Magdeburg stammt aus Saudi-Arabien und lebt seit 2006 in Deutschland, er ist als islamkritischer Aktivist bekannt. Er befindet sich inzwischen in Untersuchungshaft.

Taleb Al-Abdulmohsen wird von Beamten ins Justizzentrum Magdeburg gebracht. (Quelle: Christoph Soeder/dpa)

Bundesinnenministerin Nancy Faeser sicherte zu, die Ermittlungsbehörden würden alle Hintergründe aufklären. „Dabei wird auch genau untersucht, welche Hinweise es in der Vergangenheit bereits gab und wie diesen nachgegangen wurde“, sagte die SPD-Politikerin der „Bild am Sonntag“.

Das Bundesamt erhielt den Hinweis zum Tatverdächtigen nach eigenen Angaben über seine Social-Media-Kanäle. „Dieser wurde, wie jeder andere der zahlreichen Hinweise auch, ernst genommen“, schrieb das Bamf auf der Plattform X. Da das Bundesamt keine Ermittlungsbehörde sei, sei die hinweisgebende Person, wie in solchen Fällen üblich, direkt an die verantwortlichen Behörden verwiesen worden.

Im Netz kursieren derzeit Screenshots, die Nachrichten einer Person mit Warnungen vor dem Täter an das Bamf zeigen sollen. Die Echtheit dieser Screenshots war zunächst nicht zu verifizieren.

Die „Welt am Sonntag“ berichtete über eine Frau, die Ende 2023 Warnungen über Al-Abdulmohsen an den X-Account des Bamf geschickt habe. Zuvor habe sie bereits versucht, die Berliner Polizei vor dem Mann zu warnen. Ihre E-Mail sei nicht angekommen, da sie diese versehentlich an die Polizei einer Gemeinde namens Berlin in den USA geschickt habe, berichtete die Zeitung.

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