Philipp Amthor ist dagegen

Mehrheit für Grundgesetzänderung zu Klimaanpassung möglich

Aktualisiert am 17.08.2026 – 17:48 UhrLesedauer: 3 Min.

Philipp Amthor: Der CDU-Politiker wandte sich gegen „abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung“. (Archivbild) (Quelle: Christoph Soeder/dpa/dpa-bilder)

Soll der Klima- und Hitzeschutz im Grundgesetz als Gemeinschaftsaufgabe festgeschrieben wird? Das fordert die SPD. Grüne und Linke signalisieren Zustimmung. Aber was macht die Union?

Für die von der SPD geforderte Verankerung der Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz zeichnet sich eine Mehrheit im Bundestag ab – vorausgesetzt, die SPD gewinnt dafür auch ihre Koalitionspartner CDU und CSU. Grüne und Linke zeigten sich bereit, eine solche Verfassungsänderung mitzutragen. Bedenken kommen aber aus dem Kanzleramt.

Staatsminister Philipp Amthor wandte sich gegen „abstrakte Diskussionen über eine Verfassungsänderung“. Zunächst sollte man über eine „optimale Nutzung schon bestehender Handlungsmöglichkeiten“ reden, sagte der CDU-Politiker der Deutschen Presse-Agentur in Berlin.

Die SPD möchte eine neue „Gemeinschaftsaufgabe Klimaanpassung und Naturschutz“ im Grundgesetz verankern. Für eine wirksame Anpassung an die Klimakrise brauche es „eine gesamtstaatliche Kraftanstrengung, die Prioritäten setzt, Ressourcen bündelt, Abstimmungen intensiviert und schnelles Handeln ermöglicht“, heißt es in einem Papier SPD-geführter Bundesministerien für die Kabinettsklausur Ende August.

Für Grundgesetzänderung ist Zweidrittelmehrheit nötig

Für eine Änderung des Grundgesetzes ist eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat erforderlich. Die schwarz-rote Koalition bräuchte dafür Unterstützung aus den Reihen von Grünen und Linken, wenn sie nicht auf Stimmen der AfD angewiesen sein will.

Bisher liegt die Zuständigkeit für den Hitzeschutz in erster Linie bei Ländern und Kommunen. Wäre er als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz verankert, könnte der Bund mehr beteiligt werden.

Grüne und Linke über Grundgesetzänderung gesprächsbereit

Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge wies im Deutschlandfunk darauf hin, dass ihre Partei dies schon in der vergangenen Wahlperiode gefordert habe. „Es braucht dafür eine Grundgesetzänderung, und damals hätte es die CDU aus der Opposition heraus gebraucht, und die war nicht bereit mitzumachen.“ Wenn es die SPD jetzt schaffe, die CDU dazu zu bringen, sei das eine wichtige Maßnahme. Grünen-Chef Felix Banaszak sagte dem Fernsehsender Welt: „Die SPD bringt eine Forderung ins Spiel, von der sie weiß, dass die Union sie ablehnen wird.“

Die Linke-Vorsitzende Ines Schwerdtner rief Union und SPD dazu auf, sich erst einmal untereinander zu verständigen. „Dann können sie sich gerne nach der Sommerpause bei uns in der Bundestagsfraktion melden.“ Man dürfe aber nicht nur über das Grundgesetz sprechen. „Wir sind da als Linke natürlich gesprächsbereit, wenn es um Verbesserungen im Grundgesetz geht. Aber wir können jetzt schon einfachgesetzlich sehr, sehr viel regeln.“ Schwerdtner nannte eine stärkere Finanzierung des kommunalen Hitzeschutzes, etwa durch eine höhere Beteiligung der Kommunen an der Umsatzsteuer.

Amthor sieht keinen Automatismus für neue Mischfinanzierung

„Klimaanpassung ist selbstverständlich eine wichtige gesamtstaatliche Aufgabe, die Bund, Länder und Kommunen gemeinsam und auf Augenhöhe bewältigen müssen“, sagte der im Kanzleramt für die Bund-Länder-Zusammenarbeit zuständige Amthor. „Aus dieser Erkenntnis folgt für mich aber kein Automatismus für eine neue verfassungsrechtlich verankerte Mischfinanzierung.“

Staatsminister Amthor lehnt abstrakte Debatte über eine Grundgesetzänderung für mehr Klima- und Hitzeschutz ab. (Quelle: Philip Dulian/dpa/dpa-bilder)
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