Berliner Sondierungen

Linke, Grüne und SPD einigen sich auf Vergesellschaftung

17.10.2026 – 19:00 UhrLesedauer: 1 Min.

Ein Mietshaus in Berlin-Prenzlauer Berg (Symbolbild): Private Wohnungskonzerne mit großen Beständen sollen in Berlin von einer Vergesellschaftung betroffen sein. (Quelle: imago)

Die drei Parteien haben ihre Vorgespräche abgeschlossen. Ihr gemeinsames Papier sieht einen weitreichenden Eingriff in private Wohnungsbestände vor.

Linke, Grüne und SPD in Berlin wollen im Falle einer Koalition private Wohnungskonzerne ab einem Bestand von 10.000 Wohnungen vergesellschaften. Das geht aus dem gemeinsamen Dokument hervor, das die drei Parteien nach Abschluss ihrer Vorgespräche am Samstag (17. Oktober) vorstellten.

Einen Grundbestand von 10.000 Wohnungen dürften die Unternehmen dabei behalten. Nur die Wohnungen, die über diesen Grundbestand hinausgehen, wären von einer Vergesellschaftung betroffen. Die Unternehmen sollen dafür eine Entschädigung erhalten.

Diese Wohnungen wären von Vergesellschaftung ausgeschlossen

Ausgenommen von dem Vorhaben wären Genossenschaften und gemeinwohlorientierte Träger. Ebenfalls nicht erfasst würden Wohnungen, die nach dem 1. Januar 2021 gebaut wurden oder noch entstehen. Ein entsprechendes Gesetz wollen die drei Parteien bis Mitte 2028 vorlegen.

Als rechtliche Grundlage für das bundesweit bislang einmalige Vorhaben wäre Artikel 15 des Grundgesetzes. Darin heißt es: „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“

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