Diäten-Erhöhung geplant

Das verdienen Abgeordnete im Bundestag

05.06.2025 – 16:16 UhrLesedauer: 3 Min.

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Euromünzen und Bundesadler (Symbolbild): Die Diäten für Abgeordnete sollen erhöht werden. (Quelle: IMAGO/imago)

Die Abgeordneten des Bundestags werden wohl bald mehr Geld erhalten. Erfahren Sie hier mehr zu den wichtigsten Fragen und Antworten.

Regelmäßig erfolgt eine sogenannte Anpassung der Abgeordnetenentschädigung – das heißt also, die Diäten werden erhöht. Daran gibt es schon seit jeher Kritik. Am Donnerstagabend wollte der Bundestag die diesjährige Erhöhung der Bezüge auf den Weg bringen. Ein Überblick:

Der Name leitet sich aus dem französischen „diète“ für Parlament oder Versammlung ab. Vor 1906 war die Mitgliedschaft in einem Parlament in Deutschland ein Ehrenamt, seitdem bekommen die Abgeordneten für die Ausübung ihres Mandats eine Entschädigung, die Verdienstausfälle ausgleichen soll.

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Entschädigung angemessen sein und die Unabhängigkeit der Abgeordneten sichern muss. Sie muss zudem der Bedeutung des Amts und der damit verbundenen Belastung und Verantwortung gerecht werden.

Das Bundesverfassungsgericht entschied 1975, dass die Abgeordneten selbst und „vor den Augen der Öffentlichkeit“ die Höhe ihrer Entschädigung beschließen müssen. Geregelt wurde sie schließlich im Abgeordnetengesetz von 1977. Die Diäten sind einkommensteuerpflichtig.

Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Juli vergangenen Jahres monatlich 11.227,20 Euro. Zusätzlich haben die Parlamentarierinnen und Parlamentarier Anspruch auf eine Amtsausstattung, also zum Beispiel ein Büro und die Verkehrsmittelnutzung, sowie auf eine Kostenpauschale, die Ausgaben für ein Wahlkreisbüro und Reisekosten decken soll.

Im Jahr 2014 wurde das Abgeordnetengesetz zum wiederholten Mal und umfassend geändert. Seitdem gilt das Einkommen von Bundesrichterinnen und Bundesrichtern als Bezugsgröße. Die Diäten wurden damals kräftig erhöht, außerdem wurde ein Automatismus zur jährlichen Erhöhung der Entschädigung jeweils zum 1. Juli eingeführt.

Beschlossen wurde das Gesetz damals mit den Stimmen von Union und SPD – die Abgeordneten folgten bei der Reform den Empfehlungen einer Expertenkommission. Der damalige Präsident Joachim Gauck unterzeichnete das Gesetz allerdings erst nach längerem Zögern und einer umfassenden verfassungsrechtlichen Prüfung, vor allem mit Blick auf den eingeführten Automatismus.

Seit 2016 sind die Diäten nun an die allgemeine Verdienstentwicklung für Beschäftigte in Deutschland gekoppelt. Grundlage dafür ist die Entwicklung des Nominallohnindex, den das Statistische Bundesamt ermittelt. Der Präsident oder die Präsidentin der Behörde übermittelt diesen Index jährlich bis zum 31. März an den Präsidenten oder die Präsidentin des Deutschen Bundestages.

Die Diäten sollen laut Gesetz jährlich automatisch zum 1. Juli steigen. Die Nominallöhne in Deutschland waren im vergangenen Jahr laut Statistischem Bundesamt um 5,4 Prozent im Vergleich zu 2023 gestiegen. Somit sollen auch die Diäten der Bundestagsabgeordneten um diesen Satz steigen – auf dann monatlich 11.833 Euro.

Allerdings bleibt dieses Verfahren für eine neue Legislaturperiode nur dann wirksam, wenn der Bundestag binnen drei Monaten nach der konstituierenden Sitzung einen entsprechenden Beschluss dazu fasst. Passiert das nicht, gilt so lange der zuletzt festgesetzte Betrag.

Schon bei der Abstimmung 2014 zur Änderung des Abgeordnetengesetzes gab es heftige Kritik unter anderem von Linken und Grünen. Sie bezog sich sowohl auf die damalige Erhöhung um zehn Prozent als auch auf die Einführung der automatischen Anpassung – das sei unangemessen, komme einer Selbstbedienungsmentalität gleich und sei überdies eilig durchgepeitscht worden.

Erst kürzlich erneuerte die Linke ihre Kritik. Die Erhöhung komme angesichts der Preisexplosionen für die Bevölkerung zum falschen Zeitpunkt und die Zahl sei überhöht. In der Vergangenheit hatte die Linke die Mehreinnahmen immer wieder gespendet. Die AfD kritisiert vor allem die automatische Anpassung und fordert deren Streichung.

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