Teure Strafzettel vermeiden
So stellen Sie die Parkscheibe richtig ein
Aktualisiert am 13.05.2025 – 17:27 UhrLesedauer: 2 Min.
Eine Parkscheibe kann ja wohl jeder einstellen – das denken zumindest viele Autofahrer. Und das ist bereits der erste Fehler. Was dabei alles schiefgehen kann.
Eine Parkscheibe gehört in jedes Auto. Allerdings gibt es nicht nur genaue Vorschriften zu ihrer Größe und Farbe. Sondern auch das Einstellen und Platzieren ist genau geregelt. Alles Wichtige dazu erfahren Sie hier.
Die Parkscheibe stellt man immer auf die nächste halbe Stunde nach der Ankunft ein. Wenn Sie beispielsweise um 11.15 Uhr parken, stellen Sie die Parkscheibe auf 11.30 Uhr. Jede andere Einstellung als das Aufrunden ist falsch und kann zu einem Verwarnungsgeld führen. Die Parkscheibe muss gut sichtbar im Auto liegen, am besten hinter der Windschutzscheibe auf dem Armaturenbrett.
Nein. Wenn die erlaubte Höchstparkdauer abgelaufen ist, müssen Sie den Parkplatz verlassen. Beim Überschreiten der erlaubten Parkzeit um bis zu 30 Minuten werden 20 Euro fällig, beim Überschreiten um bis zu einer Stunde 25 Euro. Bei bis zu zwei Stunden beträgt die Strafe 30 Euro und bei mehr als drei Stunden sogar 40 Euro.
Nein, das ist nicht möglich. Um den Parkplatz weiter nutzen zu dürfen, haben Sie nur eine Möglichkeit: Sie müssen erneut einparken.
Für die Parkscheibe sind die Farben Blau und Weiß vorgeschrieben. Sie muss elf Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Ein Verstoß kann ein Bußgeld von 20 Euro nach sich ziehen. Die meisten Parkscheiben im Tankstellen-Shop und im Zubehörhandel erfüllen aber die Normen.
Ja, aber auch hier gelten genaue Regeln: Die elektronische Parkscheibe muss sich beim Abstellen des Autos automatisch auf die nächste halbe Stunde einstellen. Die Zeit darf nicht fortlaufend sein und die Parkzeit darf sich nicht ändern. Vorne muss „Ankunftszeit“ stehen. Außerdem ist eine 24-Stunden-Zeitanzeige mit einer Mindesthöhe von zwei Zentimetern vorgeschrieben. Zusätzlich muss sie das blaue Parkzeichen 314 zeigen.
Ja, auch Motorradfahrer sind verpflichtet, eine gut sichtbare Parkscheibe anzubringen.
Ja, denn nur Kunden des Supermarktes sollen den Parkplatz während ihres Einkaufs nutzen. Dauerparker hingegen können von Supermarktparkplätzen abgeschleppt werden und müssen mit einem Strafzettel rechnen.
Sie müssen die Parkscheibe so im Fahrzeug anbringen, dass sie unter normalen Umständen gut sichtbar ist. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Scheibe des geparkten Fahrzeugs frei zu halten.