Österreich verbietet Kopftuch für Mädchen unter 14 an Schulen

Für Mädchen bis 14

Österreich: Kopftuchverbot für Schulen beschlossen

Von t-online, afp, reuters

11.12.2025 – 16:10 UhrLesedauer: 2 Min.

Eine Schülerin mit Kopftuch (Symbolbild): In Österreich sind Kopftücher für Mädchen unter 14 an Schulen ab nächstem Sommer verboten. (Quelle: Daniel Bockwoldt/dpa)

Das österreichische Parlament hat ein Kopftuchverbot an Schulen beschlossen. Menschenrechtsorganisationen kritisieren den Vorstoß scharf.

Das österreichische Parlament hat ein Kopftuchverbot für Schülerinnen unter 14 Jahren beschlossen. Neben der Drei-Parteien-Koalition aus ÖVP, SPÖ und Neos stimmte auch die rechtspopulistische FPÖ für das Gesetz. Die Grünen votierten als einzige Partei gegen das Verbot. Es soll ab dem Schuljahr 2026/2027 gelten und mit Geldstrafen durchgesetzt werden.

Laut Gesetz gilt das Verbot für Kopfbedeckungen, die „das Haupt nach islamischen Traditionen“ verhüllen. Nach Regierungsangaben sind rund 12.000 Mädchen von der neuen Regelung betroffen.

Die Umsetzung soll in zwei Phasen erfolgen. Ab Februar 2026 beginnt zunächst eine Informationsphase für Lehrkräfte, Eltern und Kinder. Die vollständige Durchsetzung mit Sanktionen startet dann zum Schuljahresbeginn im September 2026.

Neos-Fraktionschef Yannick Shetty betonte im Parlament: „Es geht nicht darum, die Freiheit einzuschränken, sondern die Freiheit von Mädchen bis 14 zu schützen.“ Das Kopftuch diene dazu, Mädchen vor männlichen Blicken abzuschirmen und sexualisiere sie. Integrationsministerin Claudia Plakolm von der konservativen ÖVP bezeichnete das Kopftuch für Minderjährige als „Zeichen der Unterdrückung“.

Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisierte den österreichischen Vorstoß scharf. Es werde „das derzeitige rassistische Klima gegenüber Muslimen noch verstärken“ und „bestehende Vorurteile und Stereotypen“ befeuern. Auch die Islamische Glaubensgemeinschaft sprach von einem Eingriff in Grundrechte.

Ob die Regelung einer verfassungsrechtlichen Prüfung standhält, bleibt fraglich. Der österreichische Verfassungsgerichtshof hatte bereits 2020 ein früheres Verbot für Mädchen unter zehn Jahren für unzulässig erklärt. Damals hieß es, die Regelung diskriminiere Musliminnen und verstoße gegen die religiöse Neutralität des Staates.

Laut Neos-Fraktionschef Shetty hat die Regierung diesmal eine Studie in Auftrag gegeben, um die vom Gericht geforderte „besondere Rechtfertigung“ für eine Abweichung von der religiösen Neutralität zu erfüllen. Die Regierung geht davon aus, dass das neue Gesetz verfassungskonform ist.

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