Wirbel in den Sozialen Netzwerken: Treiben die NRW-Städte keine Rundfunkbeitragsschulden mehr ein? Was dahinter steckt – und wie die Lage in Köln ist.

Mehrere Kommunen in Nordrhein-Westfalen treiben seit dem Jahreswechsel nicht mehr den Rundfunkbeitrag für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein. Darunter gehört auch Hürth im Kölner Süden. In einer Pressemitteilung der Stadt vom Montag hieß es, dass die Stadt keine Gerichtsvollzieher mehr zu säumigen Rundfunkbeitragsschuldnern schickt. Das müsse nun der WDR übernehmen. Auch Eschweiler und Meschede hatten in den vergangenen Tagen erklärt, den Beitrag nicht mehr selbst einzutreiben.

Hintergrund der Änderung ist ein Runderlass des Justizministeriums aus dem vergangenen Jahr: Dieser sieht vor, dass Verwaltungsvollstreckungsgesetz im Land umgesetzt werden soll – und in einer damit in Verbindung stehenden Verordnung findet sich auch der Hinweis darauf, dass künftig der WDR diese Aufgabe für die Städte übernehmen soll. Mahngebühren und ein Besuch des Gerichtsvollziehers drohen Menschen, die die Zahlung des Rundfunkbeitrags verweigern, also weiterhin.

Rundfunkbeitrag in Köln: Erste Städte treiben ihn schon nicht mehr ein

In Köln lässt man sich mit der Übergabe der Verantwortung an den WDR aber offenbar mehr Zeit als in Hürth. Und damit verstoßen die Kölner nicht gegen das Gesetz: Dieses hat den NRW-Kommunen nämlich eine Frist bis Ende 2025 eingeräumt.

Auf der Website der Stadt Köln stellt die Verwaltung derweil klar, dass sie derzeit weiterhin für das Eintreiben von verschuldeten Rundfunkbeiträgen zuständig ist: „Die Stadt Köln vollstreckt nicht nur Forderungen der Stadt Köln, sondern auch diejenigen bestimmter anderer Behörden.“ Als Beispiele werden dann neben dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk auch noch weitere Städte, Gemeinden, Kammern und Betriebskrankenkassen aufgeführt.

Wann die Stadt Köln das Eintreiben des Rundfunkbeitrags an den WDR übergibt, ist derzeit nicht bekannt. Laut „Bild“ freuen sich viele Kommunen über das nun in Kraft tretende Gesetz: Die Kosten für das Eintreiben des Rundfunkbeitrags habe die kommunalen Kassen belastet.

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