Neuer Monat, neue Regeln: Im November ändert sich wieder einiges. Eine Neuerung betrifft den Geschlechtseintrag, eine andere den Gang zum Bürgeramt.

Monat für Monat müssen sich Verbraucher auf Änderungen einstellen. Das ist auch im November nicht anders. Die kommenden Neuerungen dürften allerdings nicht besonders schwerfallen, denn sie erleichtern entweder das Leben oder bringen mehr Geld. Ein Überblick.

Wer beim Standesamt seinen Geschlechtseintrag ändern lassen will, trifft bisher auf hohe Hürden. Ab dem 1. November wird das deutlich leichter: Denn dann tritt das Selbstbestimmungsgesetz in Kraft, nach dem Betroffene nur noch eine einfache Erklärung abgeben müssen, um ihren Geschlechtseintrag sowie den Vornamen offiziell ändern zu können.

Ein ärztliches Attest, ein Sachverständigengutachten oder ein richterlicher Beschluss sind dann nicht mehr nötig. Lediglich eine dreimonatige Frist muss eingehalten werden. Anträge für die Änderung können bereits seit August gestellt werden. Es werden etwa 4.000 Erklärungen pro Jahr erwartet.

Die Erleichterungen betreffen vor allem transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nicht-binäre Menschen. Transgeschlechtliche Menschen – auch als Transpersonen bekannt – identifizieren sich nicht oder nicht nur mit dem Geschlecht, das ihnen bei der Geburt zugewiesen wurde.

Intergeschlechtliche Menschen wiederum haben angeborene körperliche Merkmale, die sich nicht eindeutig als männlich oder weiblich einordnen lassen. Nicht-binäre Personen fühlen sich keinem Geschlecht zugehörig. Mehr zum Selbstbestimmungsgesetz lesen Sie hier.

Der Bundesrat bekommt zum 1. November eine neue Präsidentin. Die saarländische Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) löst dann Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) ab.

Die Bundesratspräsidentschaft gilt inoffiziell als vierthöchstes Amt im Staat. Vor der Bundesratspräsidentin stehen nur der Bundespräsident, die Bundestagspräsidentin und der Bundeskanzler. Das Amt rotiert jährlich zwischen den Regierungschefs der 16 Bundesländer.

Personalausweis und Reisepass: Solche Dokumente müssen Sie in Zukunft nicht mehr beim Bürgeramt abholen. (Quelle: Zoonar.com/stockfotos-mg/imago-images-bilder)

Den Gang zum Bürgeramt würden sich die meisten wohl am liebsten sparen, die teils langwierige Terminsuche sicher auch. Zumindest wenn es um den Erhalt sogenannter hoheitlicher Dokumente geht, wird das ab November Realität. Dann werden „die rechtlichen Grundlagen für den sogenannten Direktversand geschaffen“, heißt es beim Bundesinnenministerium.

Das bedeutet: Künftig können Dokumente auf Wunsch und gegen eine Gebühr auch per Post verschickt werden. Allerdings werde die Umstellung etwas Zeit benötigen, sodass mit einem ersten Versand erst im Frühjahr 2025 zu rechnen sei. Zu den hoheitlichen Dokumenten zählen beispielsweise Personalausweis und Reisepass.

Nach den erfolgreichen Tarifverhandlungen bekommen die rund 60.000 Mitarbeiter der öffentlichen Banken ab dem 1. November mehr Geld. Der Gewerkschaft Verdi zufolge steigen die Gehälter in drei Stufen um insgesamt 11,5 Prozent – angefangen mit einer Erhöhung um 6 Prozent im November. Nachwuchskräfte erhalten insgesamt 350 Euro monatlich mehr. Der neue Tarifvertrag gilt bundesweit für Beschäftigte aus 63 Instituten, darunter die Landesbanken sowie die Förderbanken des Bundes und der Länder.

Unternehmer erhalten ab November eine Wirtschafts-Identifikationsnummer (W-IdNr). Sie dient der Kommunikation mit den Finanzbehörden und soll bestehende Identifikationsnummern schrittweise ersetzen. Zunächst wird sie aber noch parallel zu diesen verwendet, etwa zusätzlich zur Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr).

Unternehmer müssen die Nummer nicht beantragen, sie wird automatisch vom Bundeszentralamt für Steuern zugeteilt. Vor allem für bestehende Unternehmen kann das aber noch dauern. Das Bundesfinanzministerium plant die Vergabe bis voraussichtlich 2026.

Kaum zu erkennen: Wildttiere werden bei der Ernte häufig übersehen. (Quelle: A. Hartl/imago-images-bilder)

Um Rehkitze und andere Tiere zu schützen, ist der Einsatz von Drohnen mit Wärmebildkameras ab dem 20. November unter bestimmten Voraussetzungen erlaubt. So muss in der Regel ein Mindestabstand von 150 Metern zu Wohn- und Gewerbegebieten eingehalten werden.

Hintergrund der neuen Regel ist, dass immer wieder Tiere von Mähmaschinen verletzt oder getötet werden, nachdem sie Schutz im hohen Gras gesucht haben. Drohnen mit Wärmebildkameras können Landwirten helfen, die Tiere zu entdecken.

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