Nord-Stream-Anschlag von Ukraine in Auftrag gegeben

„Höchstwahrscheinlich fremdstaatlicher Auftrag“

BGH: Ukraine gab Nord-Stream-Anschlag in Auftrag


15.01.2026 – 20:34 UhrLesedauer: 2 Min.

Serhij K.: Die Bundesanwaltschaft wirft ihm verfassungsfeindliche Sabotage vor. (Quelle: Uli Deck/dpa/dpa-bilder)

Die Sprengung der Nord-Stream-Pipelines erfolgte laut BGH wohl im Auftrag eines Staates. Konkret im Verdacht steht die Ukraine.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Untersuchungshaft gegen einen mutmaßlichen Beteiligten an den Explosionen der Nord-Stream-Pipelines bestätigt. In dem veröffentlichten Beschluss äußert sich das oberste deutsche Strafgericht erstmals zu möglichen Hintergründen der Tat und stuft die Sabotage als vermutlich staatlich gesteuert ein – nämlich durch die Ukraine.

Demnach seien die Detonationen im Herbst 2022 „höchstwahrscheinlich in fremdstaatlichem Auftrag“ erfolgt. Zwar nennt das Gericht in seinem Beschluss kein konkretes Land, doch aus dem Zusammenhang ergibt sich ein Bezug zur Ukraine.

Gegenstand des Beschlusses war die Haftbeschwerde des ukrainischen Staatsbürgers Serhij K. Der Mann, ein ehemaliges Mitglied einer Spezialeinheit der ukrainischen Armee, war im vergangenen Jahr in Italien festgenommen und später nach Deutschland überstellt worden. Ihm wird unter anderem die Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie die Zerstörung von Bauwerken vorgeworfen.

Die Verteidigung hatte geltend gemacht, es handele sich um eine militärische Aktion im Rahmen des Krieges zwischen Russland und der Ukraine. Demnach sei die Infrastruktur, die Russland zur Finanzierung seines Angriffskrieges nutze, ein legitimes Ziel gewesen – die mutmaßlichen Täter seien daher durch sogenannte funktionelle Immunität geschützt.

Der BGH wies diese Argumentation nun zurück. Die Nord-Stream-Pipelines hätten vorrangig zivilen Zwecken gedient, etwa der Gasversorgung Deutschlands, und seien kein legitimes militärisches Ziel. Zudem sei von einer geheimdienstlich gesteuerten Operation auszugehen. Eine Immunität könne unter diesen Umständen nicht greifen, insbesondere weil Serhij K. nicht als Kombattant erkennbar gewesen sei. Die Bundesrepublik sei in ihrer Souveränität berührt, da die Pipelines auf deutschem Hoheitsgebiet endeten.

Der Beschluss könnte richtungsweisend für ein mögliches Gerichtsverfahren vor dem Oberlandesgericht Hamburg sein. Dort müsste sich Serhij K. verantworten, sofern es zu einer Anklage kommt.

Die Explosionen an den Nord-Stream-Leitungen nahe der dänischen Ostseeinsel Bornholm hatten im September 2022 weltweit Aufmerksamkeit erregt. Die Ermittlungen dauern an.

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