„Ich möchte aufhören zu leiden“

25-Jährige kündigt ihren eigenen Tod an


Aktualisiert am 26.03.2026 – 19:04 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein leerer Rollstuhl (Symbolbild): Die junge Frau ist seit einem Suizidversuch querschnittsgelähmt. (Quelle: imago stock&people/imago)

Spanien diskutiert über einen angekündigten Tod: Am Donnerstagabend will eine 25-Jährige aus dem Leben scheiden. Ihr Vater war zuvor bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte gezogen, um sie daran zu hindern.

In Spanien möchte eine Frau am Donnerstag Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Wie spanische Medien berichteten, sollen Ärzte ihr um 18 Uhr Medikamente verabreichen, die ihr Leben beenden werden. Die 25-Jährige hatte diesen Schritt selbst in einem aufsehenerregenden TV-Interview angekündigt.

In dem Interview, das der Sender Antena 3 diese Woche ausstrahlte, sagte die nach einem gescheiterten Suizidversuch querschnittsgelähmte Frau unter anderem, sie könne die Schmerzen nicht mehr ertragen: „Ich möchte aufhören zu leiden.“

Das Schicksal der jungen Frau hat Spanien aufgewühlt – und gespalten. Berichten zufolge befindet sie sich seit ihrem 13. Lebensjahr in psychiatrischer Behandlung und verbrachte einen Teil ihrer Kindheit in Heimen, weil ihre Eltern unter anderem Suchtprobleme hatten. Bei ihr wurde eine Zwangsstörung und eine Borderline-Persönlichkeitsstörung diagnostiziert.

2022 sei sie Opfer einer Gruppenvergewaltigung geworden, erklärte sie selbst. Zuvor sei sie von ihrem Ex-Freund missbraucht worden. Nach der Gruppenvergewaltigung habe sie sich aus dem fünften Stock gestürzt, um sich das Leben zu nehmen.

Sie überlebte den Suizidversuch schwer verletzt. Seither sitzt sie im Rollstuhl und ist von der Hüfte abwärts gelähmt. Sie soll an starken neuropathischen Schmerzen leiden.

Die junge Frau beantragte Sterbehilfe, der Antrag wurde 2024 von einem spezialisierten Expertengremium in Katalonien bewilligt. Doch ihr Vater legte Widerspruch ein, unterstützt von der ultrakonservativen Interessenvertretung Abogados Cristianos (Christliche Anwälte). Sein Argument: Seine Tochter könne aufgrund ihrer psychischen Erkrankung nicht selbstbestimmt über ihr Leben entscheiden.

Der Streit ging durch alle Instanzen bis zu Spaniens Verfassungsgericht, das die Argumentation des Vaters zurückwies. Daraufhin wandte sich der Mann an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, der am 10. März aber seinen Antrag, die Sterbehilfe zu verhindern, ebenfalls ablehnte.

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