Streit um Polizeikosten

Wettbewerbsverzerrung? BTSV-Präsidentin schlägt Alarm


17.01.2025 – 10:01 UhrLesedauer: 2 Min.

Nicole Kumpis: Die Präsidentin von Eintracht Braunschweig sieht die Entscheidung im Polizeikosten-Streit kritisch. (Quelle: IMAGO/Susanne Hübner, Susanne Huebner/imago)

Im Streit um die Polizeikosten bei Fußballspielen hat das Bundesverfassungsbericht eine Entscheidung getroffen. Die Präsidentin von Eintracht Braunschweig schlägt Alarm.

Nicole Kumpis, Präsidentin von Eintracht Braunschweig, hat sich besorgt über die Folgen des jüngsten Urteils des Bundesverfassungsgerichts im Streit um Polizeikosten bei Fußballspielen geäußert. Das Urteil könnte laut Kumpis nicht nur die Clubs der ersten und zweiten Liga gefährden, sondern auch zu einer Ungleichbehandlung und Wettbewerbsverzerrung im deutschen Profifußball führen.

„Es zeichnet sich schon jetzt eine Ungleichbehandlung und damit einhergehende Wettbewerbsverzerrung innerhalb des deutschen Profifußballs ab“, erklärte die einzige Frau an der Spitze eines deutschen Proficlubs. Sie wies darauf hin, dass einige Bundesländer ankündigten, dem Bremer Modell zu folgen, während andere dies ablehnen. Zudem gebe es unterschiedliche Gebührenmodelle. „Nicht nur auf Landesebene, sondern auch zwischen den Vereinen gibt es darüber hinaus teils große Unterschiede, in welcher Anzahl Spiele mit erhöhtem Sicherheitsrisiko in einer Spielzeit stattfinden“, führte Kumpis weiter aus.

Die Konsequenzen könnten ernsthaft sein: „Für viele Vereine könnten diese Zahlungen schlichtweg existenzbedrohend sein.“

Der Hintergrund: Die Deutsche Fußball Liga (DFL) war am Dienstag vor dem Bundesverfassungsgericht mit ihrer Beschwerde gegen zusätzliche Polizeigebühren bei Hochrisikospielen gescheitert. Der Dachverband der 36 deutschen Proficlubs hatte sich gegen eine Regelung des Bundeslandes Bremen gewandt. Laut dieser Regelung kann Bremen bei bestimmten Veranstaltungen mit hohem Gewaltrisiko Gebühren für polizeiliche Mehrkosten erheben und der DFL in Rechnung stellen.

Kumpis warnte zudem vor weiteren möglichen Auswirkungen des Urteils: „Bei konsequenter Anwendung des nun gesprochenen Urteils müssten im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes alle kommerziell ausgerichteten Großveranstaltungen mit mehr als 5.000 Besuchern dieser Regelung unterliegen, bei denen ein erhöhtes Polizeiaufgebot notwendig zu sein scheint.“

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