Kurz vor Verhandlung in Karlsruhe

Neuer CDU-Zwist um die Erbschaftsteuer entbrannt


29.09.2026 – 11:27 UhrLesedauer: 2 Min.

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Richter am Bundesverfassungsgericht: Der Erste Senat verhandelt Mitte Oktober über die Erbschaftsteuer. (Quelle: Uli Deck/dpa)

Braucht es eine neuerliche Reform der Erbschaftsteuer für Betriebsvermögen? Der CDU-Sozialflügel findet: unbedingt. Der Wirtschaftsrat der CDU hält jetzt dagegen.

Kurz vor der entsprechenden Verhandlung am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ist innerhalb der CDU neuer Zwist um die Erbschaftsteuer ausgebrochen. Nachdem sich zuletzt der Sozialflügel der Partei dafür ausgesprochen hatte, die bisherigen Steuervergünstigungen für Betriebserben einzuschränken, widerspricht nun der Wirtschaftsrat der CDU, eine Vorfeldorganisation der Partei, in der zahlreiche Unternehmen Mitglieder sind.

Wirtschaftsrat-Generalsekretär Wolfgang Steiger sagte t-online am Dienstag dazu: Schon jetzt gebe es eine individuelle Prüfung, ob Erben für die Steuerausnahme infrage kommen, wenn sie den geerbten Betrieb fortführen und Arbeitsplätze erhalten. „Wer sie reformieren will, sollte gezielt Missbrauch verhindern, statt den Fortbestand wirtschaftlich gesunder Betriebe durch zusätzliche Steuerlasten zu erschweren“, so Steiger.

Der Sozialflügel Christlich-Demokratische Arbeitnehmerschaft (CDA) hatte am Wochenende ein Papier mit Vorschlägen zur „Reform einer Volkspartei“ gemacht, das t-online vorliegt. Darin führt die CDA eine ganze Reihe sehr verschiedener Ideen auf, um die CDU inhaltlich zu verbreitern und so wieder attraktiver zu machen für mehr gesellschaftlichen Gruppen als heute: „Die CDU ist weder eine FDP-light noch eine einzig konservative Partei. Wir wollen die Menschen für die politische Mitte begeistern.“

„Eine gestundete Steuer bleibt eine Schuld“

Unter anderem plädierte die CDA für einen Schwerpunkt auf Industriepolitik im Sinne der Arbeitnehmer, außerdem für einen bundesweiten Zuschuss zur Grunderwerbsteuer, damit sich mehr Menschen ein Eigenheim leisten können. Zur nun in Rede stehenden Erbschaftsteuer heißt es in dem Papier: „Bei der Erbschaftsteuer wollen wir Vergünstigungen auf tatsächlich betriebsnotwendiges Vermögen begrenzen, Arbeitsplätze durch langfristige Stundungen sichern und pauschale Verschonungen großer Vermögensübertragungen beenden.“

Der Wirtschaftsrat der CDU hält das für den falschen Weg. „Eine gestundete Steuer bleibt eine Schuld, die aus künftigen Gewinnen oder Krediten bezahlt werden muss – Geld, das dann für Investitionen und sichere Arbeitsplätze fehlt“, so Steiger. „Eine Stundung kann ein Korrektiv sein, allerdings ist dies schon jetzt möglich. Auch die Grenze zwischen ‚betriebsnotwendigem‘ und anderem Vermögen ist in der Praxis alles andere als eindeutig und würde die bestehenden Probleme rund um die Unternehmensbewertung und damit die Besteuerungsgrundlage massiv verstärken.“

Darüber hinaus stellt Steiger infrage, wie sinnvoll eine Debatte über die Erbschaftsteuer zum gegenwärtigen Zeitpunkt überhaupt ist. Der Grund: Am 12. und 13. Oktober verhandelt das Bundesverfassungsgericht mündlich über zwei anhängige Verfassungsbeschwerden zur Erbschaftsteuer, wie sie seit 2016 in Kraft ist. Beide Verhandlungen werden seit Langem erwartet und könnten wegweisend sein für eine abermalige Reform der Erbschaftsteuer.

Im ersten Verfahren geht es um eine Beschwerde der bayrischen Landesregierung, die anzweifelt, dass der Bund eine bundesweite Regelung mit festgelegten Freibeträgen überhaupt hätte erlassen dürfen, weil die Einnahmen zu 100 Prozent den jeweiligen Bundesländern zufließen. Die zweite Beschwerde behandelt den Fall eines Mannes, der ein Privatvermögen von seiner Tante geerbt hat und sich gegen die Ungleichbehandlung gegenüber Erben von Betriebsvermögen wendet.

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