Auch in seinen letzten Wochen bringt das Jahr noch ein paar Neuerungen. Wer jetzt noch einmal aktiv wird, spart mitunter viel Geld.

Das Jahr neigt sich dem Ende entgegen, doch nicht, ohne noch mal einiges zu ändern – und das teilweise sogar zu Ihrem finanziellen Vorteil. Manche Neuigkeit verschafft Ihnen ganz automatisch mehr Geld, an anderer Stelle sollten Sie im Dezember schnell noch selbst aktiv werden. Sonst wird es spätestens im neuen Jahr teurer. Die wichtigsten Änderungen im Überblick.

Zum Jahresende fällt die Gehaltsabrechnung etwas höher aus. Denn die Ampel hat in ihren letzten Zügen noch einen Gesetzesentwurf durch den Bundestag gebracht, nach dem der sogenannte Grundfreibetrag für 2024 nachträglich um 180 Euro angehoben wird. Statt bei bisher 11.604 Euro liegt er dann bei 11.784 Euro. Dadurch wird auf einen größeren Teil Ihres Einkommens keine Steuer erhoben. Der Bundesrat muss dem Gesetz jedoch noch zustimmen. Lesen Sie hier, was die Steuerentlastung für Sie in Euro bedeutet.

Alle Jahre wieder ändert die Deutsche Bahn ihren Fahrplan. Diesmal gilt der neue ab dem 15. Dezember, die Fahrten sind aber bereits jetzt buchbar – bis zum 14. Dezember auch noch zu den alten Preisen. Danach werden die Flexpreise um durchschnittlich 5,9 Prozent teurer und können ab sieben Tagen vor dem 1. Geltungstag nur noch kostenpflichtig storniert werden. Sparpreis- und Supersparpreis-Tickets bleiben aber stabil.

Die Bahn setzt künftig auf mehr Züge ins Ausland. So können Reisende schon ab dem 16. Dezember direkt von Berlin nach Paris fahren. Die Züge halten auch in Frankfurt, Karlsruhe und Straßburg und sollen rund acht Stunden bis in die französische Hauptstadt benötigen.

Innerhalb Deutschlands baut die Bahn die Schnellverbindungen zwischen Frankfurt und Berlin aus. Sechs zusätzliche Sprinter fahren ab Mitte Dezember ohne Zwischenhalt in rund vier Stunden zwischen den Metropolen hin und her. Außerdem bringt sie einen weiteren Direktzug zwischen Berlin und Saarbrücken auf die Strecke. Zwischen Bremen und Berlin soll ebenfalls ein zweiter täglicher Direktzug fahren.

Und: Ab dem 15. Dezember wird auch die sogenannte Riedbahn zwischen Frankfurt und Mannheim wieder befahrbar sein. Schienenersatzverkehr und Umleitungen sind dann planmäßig vorbei. Gleiches gilt für die ICE-Verbindung zwischen Hamburg und Berlin, die bisher über Stendal umgeleitet wurde. Diese Einschränkung entfällt mit dem Fahrplanwechsel.

Wer im kommenden Jahr energetisch sanieren oder seine Heizung tauschen will, sollte jetzt besser schnell sein: „Denn 2025 kommt es voraussichtlich zur vorläufigen Haushaltsführung. Die Förderprogramme für Heizung, Sanierung und Energieberatung werden dann womöglich pausiert“, heißt es beim Geldratgeber „Finanztip“. Die Folge: Nur Fördergelder, die bis dahin bereits bewilligt wurden, werden dann noch ausgezahlt.

Wer seine Steuererklärung freiwillig machen darf, kann sich damit deutlich länger Zeit lassen. Allerdings auch nicht ewig: Am 31. Dezember 2024 endet die Frist für die Steuererklärung für das Jahr 2020. Wer die Formulare später einreicht, verwirkt sein Recht auf eine Erstattung – denn eine solche bekommt in der Regel auch derjenige, der nicht verpflichtet ist, eine Erklärung abzugeben. Laut Statistischem Bundesamt werden durchschnittlich 1.063 Euro erstattet. Lesen Sie hier, wie Sie Ihre Steuererklärung zügig hinter sich bringen.

Arbeitgeber können ihren Angestellten noch bis Ende 2024 die 2022 eingeführte Inflationsausgleichsprämie zahlen. Bis zu 3.000 Euro sind dann steuer- und sozialabgabenfrei. Voraussetzung ist, dass das Geld zusätzlich zum Arbeitslohn gezahlt wird – es sich also nicht um eine Entgeltumwandlung handelt. Die Prämie ist eine freiwillige Leistung, einen Rechtsanspruch darauf gibt es nicht.

Nach dem 31. Dezember 2024 dürfen Öfen, Kamine und Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut und in Betrieb genommen wurden, nur noch maximal 0,15 Gramm Feinstaub pro Kubikmeter Abgasluft und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgasluft ausstoßen. Tun sie das nicht, müssen sie bis Ende 2024 stillgelegt werden. Allerdings gibt es Ausnahmen für Wohnungen, in denen keine andere Heizung zur Verfügung steht, sowie für Kamine, die nur gelegentlich angefeuert werden. Mehr dazu lesen Sie hier.

Endlich kein Kabelsalat mehr: Hersteller von Smartphones, Tablets und anderen elektronischen Geräten werden zum einheitlichen Ladekabelstandard USB-C verpflichtet. Die entsprechende Vorschrift greift ab dem 28. Dezember 2024.

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