
Ein weiterer Vorteil von der Rentenversicherungspflicht: Sie bekommen die Zeit, in der Sie einen Minijob ausgeübt haben, als sogenannte Pflichtbeitragszeit gutgeschrieben. Die ist ausschlaggebend, wenn Sie die sogenannte Rente für besonders langjährig Versicherte bekommen möchten. Denn für diese auch als „Rente mit 63“ bekannte Frührente müssen Sie eine Pflichtbeitragszeit von 45 Jahren vorweisen. Haben Sie sich von der Versicherungspflicht befreien lassen, zählt das nicht in diese gesammelte Zeit hinein.
Auch für Reha-Maßnahmen oder den Anspruch auf die sogenannte Erwerbsminderungsrente sind die Pflichtbeiträge entscheidend. Die Erwerbsminderungsrente kann etwa nach einem Unfall greifen, durch den Sie nicht mehr arbeiten können. Voraussetzung hierfür ist, dass der Minijobber mindestens fünf Jahre versichert ist und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt hat. Hierzu zählen eben auch Beiträge durch einen Minijob.