2025 tritt eine neue Sicherheitsvorschrift für Campingfahrzeuge in Kraft. Wer sie missachtet, riskiert ein Bußgeld – und die eigene Gesundheit.

Wichtige Änderung für alle Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen: Ab Mitte 2025 müssen Camper, die in ihrem Wohnmobil oder Wohnwagen mit Propangas kochen oder heizen, ihre Gasanlage wieder regelmäßig überprüfen lassen. Konkret schreibt ein neuer Paragraf in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) vor, dass die Prüfung von Flüssiggasanlagen künftig alle zwei Jahre erfolgen muss – unabhängig von der Hauptuntersuchung (HU).

Diese Unsicherheit hat nun ein Ende: Ab dem 19. Juni 2025 tritt der Paragraf 60 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in Kraft. Wer bis dahin keine gültige Abgasuntersuchung für sein Reisemobil oder seinen Caravan hat, sollte sie rechtzeitig nachholen. Den Check führen anerkannte Sachkundige durch, darunter die gängigen Prüfanstalten und Automobilclubs. Deren Sachverständige sind vom Deutschen Verband Flüssiggas (DVFG) zertifiziert. Die Kosten liegen zwischen 40 und 80 Euro, die Prüfung dauert etwa 20 bis 45 Minuten.

Wichtig: Prüfungen sind vor der Inbetriebnahme, nach einer Wiederinbetriebnahme und nach Änderungen an der Anlage nötig. Besitzer von Wohnmobilen und Wohnwagen, die noch keine Gasprüfung haben, müssen sie bis zum 19. Juni 2025 nachholen.

Wer die Prüfpflicht ignoriert, muss mit einem Bußgeld rechnen. Bei einer Fristüberschreitung von zwei bis vier Monaten werden 15 Euro fällig, bei vier bis acht Monaten bereits 25 Euro und bei mehr als acht Monaten gibt es ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Außerdem verweigern manche Campingplatzbetreiber den Aufenthalt, wenn die Gasprüfplakette am Heck des Fahrzeugs abgelaufen ist.

Der ADAC empfiehlt daher, die Fristen einzuhalten und die Flüssiggasanlage rechtzeitig fachgerecht prüfen zu lassen – auch im Interesse der eigenen Sicherheit.

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