Neue Hoffnung für Armin Meiwes

„Empfehlungen zur weiteren Behandlung“

Neue Hoffnung für „Kannibalen von Rotenburg“


Aktualisiert am 04.02.2026 – 14:19 UhrLesedauer: 2 Min.

Armin Meiwes (Archivfoto): 2006 verurteilte ihn das Landgericht Frankfurt zu einer lebenslangen Haftstrafe. (Quelle: Frank May/dpa/dpa-bilder)

Armin Meiwes tötete eine Internetbekanntschaft und aß Teile des Mannes. Dafür erhielt er lebenslange Haft. Jetzt startet er einen erneuten Versuch, in Freiheit zu kommen.

Der Anwalt von Armin Meiwes zeigt sich optimistisch. Sein als „Kannibale von Rotenburg“ bekannt gewordener Mandant könne auf baldige Freiheit hoffen, sagte er dem Hessischen Rundfunk. Ziel ist es demnach, dass „der Rest der Strafe zur Bewährung ausgesetzt wird“.

Das Landgericht Kassel bestätigte, dass ein zwischenzeitlich ruhend gestelltes Verfahren um eine vorzeitige Haftentlassung des heute 63-Jährigen wieder läuft. Demnach gab es Ende 2025 einen Termin am Gericht, bei dem ein Psychiater, ein Staatsanwalt sowie Meiwes neuer Verteidiger, der Strafrechtsprofessor Frank Füglein, dabei waren.

Der Psychiater soll einschätzen, ob Meiwes noch gefährlich ist. Er habe angeregt, dass mit Meiwes im Gefängnis weitergearbeitet werden solle, berichtete der Hessische Rundfunk. Vor einer möglichen Entlassung muss dem Bericht zufolge eine sogenannte „Belastungserprobung“ stehen, zu der zunächst voll begleitete Ausgänge zählen.

Im Fall Meiwes habe das Gericht die Justizvollzugsanstalt nun aufgefordert, sich zur aktuellen Entwicklung von Meiwes seit Sommer 2025 zu äußern. Im August war bekannt geworden, dass der in Kassel einsitzende Mann einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung gestellt hatte. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte es nach Einholung eines Prognosegutachtens einen gemeinsamen Anhörungstermin mit Meiwes, einem psychiatrischen Sachverständigen, der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung gegeben.

Dabei seien „eindeutige Empfehlungen zu einer weiteren Behandlung des Verurteilten und in diesem Zusammenhang stehenden Maßnahmen seitens des Vollzugs“ formuliert worden, sagte ein Sprecher des Landgerichts. Zum konkreten Inhalt der Empfehlungen äußerte er sich nicht.

Meiwes war im Dezember 2002 festgenommen worden. Seit 2006 verbüßt er eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes. Er hatte einen Internet-Bekannten getötet, zerlegt und Teile des Körpers gegessen – der Fall und die anschließenden Verhandlungen hatten deutschlandweit großes Aufsehen erregt und viele Gerichte beschäftigt. Umstritten war das Mordurteil, weil der Getötete mit der Tat einverstanden gewesen sein soll.

Meiwes selbst hatte seine Tat 2013 in einem Zeitungsinterview als falsch und „völlig abnorm“ bezeichnet. Im November 2017 stellte er erstmals einen Antrag auf Aussetzung des Strafrestes. Dieser Antrag wurde ebenso wie ein erneuter Antrag im August 2020 abgelehnt, weil Meiwes keine günstige Prognose gestellt werden könne.

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