Das viel diskutierte Heizungsgesetz soll begleitet werden von einer Wärmeplanung auf kommunaler Ebene. Nun wurde der Gesetzesentwurf bekannt.
Die Debatte um das geplante Verbot neuer Gas- oder Ölheizung läuft heißer denn je, nachdem die FDP die erste Lesung des Gesetzentwurfs im Bundestag am Dienstag verhindert hatte. Nun legt das Bundeswirtschaftsministerium unter Robert Habeck (Grüne) den nächsten Gesetzentwurf im Zusammenhang mit der Zukunft des Heizens vor. Die “Bild”-Zeitung berichtet, geplant sei die verpflichtende Erfassung von Informationen zur Heizung eines Gebäudes durch die Kommunen. Das Ziel: Diese sollen auf Grundlage dieses Registers den Ausbau der Wärmenetze planen.
Das Vorhaben trägt den sperrigen Namen “Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze”, der Entwurf liegt der “Bild”-Zeitung dem Bericht zufolge vor. Demnach würden Bundesländer und Kommunen darin verpflichtet, “gebäudescharfe jährliche Endenergieverbräuche” für den Zeitraum der letzten drei Jahre zu ermitteln. Es sollen somit pro Gebäude die Art der Heizungsanlage, das Jahr der Inbetriebnahme und weitere Daten Gebäude selbst abgefragt werden.
Kommunen sollen Datengrundlage für Netzausbau schaffen
Wie die “Bild” weiter schreibt, sollen die Kommunen im rechtlich zulässigen Rahmen zudem Daten aus Gebäuderegistern, Grundbüchern, Katasterämtern und Energieausweisen nutzen können. Aus den gesammelten Informationen soll dann eine Bestandsanalyse erstellt werden. Auf deren Grundlage soll dann die weitere Wärmeplanung erfolgen – also zum Beispiel die Entscheidung, wo Fernwärmenetze ausgebaut werden.
Bis 2026 sollen solche Wärmepläne für Großstädte ab 100.000 Einwohner demnach bundesweit Pflicht werden, kleinere Städte und Landkreise sollen zwei Jahre länger Zeit bekommen. In vielen Bundesländern gibt es bereits entsprechende Gesetze.
Kommunale Wärmeplanung soll Heizungsgesetz ergänzen
Das Ziel, unter welchen sowohl der nun bekannt gewordene Entwurf zur kommunalen Wärmeplanung als auch das als “Heizungsgesetz” bekannt gewordene Gebäudeenergie-Gesetz (GEG) stehen: Bis 2045 muss Deutschland laut dem Klimaschutzgesetz klimaneutral werden, darf also netto keine Treibhausgase mehr ausstoßen. Im Umkehrschluss heißt das: Auch die in Deutschland genutzten Heizungen dürfen keine Treibhausgase mehr verursachen, wie es zum Beispiel bei der Nutzung von Öl und Gas der Fall ist.
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Im GEG-Entwurf ist daher der Umstieg auf zum Beispiel Wärmepumpen, aber auch auf Fern- oder Nahwärmenetze vorgesehen. Diese sollen ebenfalls auf erneuerbare Energieträger umgestellt werden. Die kommunale Wärmeplanung soll das GEG also ergänzen.
Kommt die Abfrage bei den Eigentümern?
Wie die “Bild” weiter berichtet, könnten auf die Bürger staatliche Abfragen zu ihren Heizungen und Häusern zukommen, wenn der Entwurf in dieser Form als Gesetz beschlossen würde. Der Umfang dessen geht aus dem Bericht allerdings nicht hervor.
In einem öffentlich einsehbaren Diskussionspapier des Bundeswirtschaftsministeriums zum Thema aus dem August 2022 war die Rede davon, die kommunalen Verwaltungen dazu zu ermächtigen, die erforderlichen Daten neben den Gebäudeeigentümern zum Beispiel auch bei Schornsteinfegern oder Energieversorgern anfordern zu können. Man wolle sich dabei an dem bereits geltenden Klimaschutzgesetz aus Baden-Württemberg orientieren.