Fataler Böllerwurf

Bundesliga-Fan muss drei Jahre ins Gefängnis

30.01.2025 – 16:26 UhrLesedauer: 1 Min.

Fans der TSG 1899 Hoffenheim: Einer von ihnen muss nun hinter Gitter. (Quelle: IMAGO/Oliver Zimmermann/imago)

Er verletzte mit einem Böllerwurf während eines Bundesligaspiels zahlreiche Menschen. Das hat für den Fußballfan eines Bundesligisten nun Folgen.

Ein Böllerwurf mit einem Dutzend Verletzten hat für einen Fußballfan der TSG Hoffenheim nun ernste Konsequenzen. Der 29 Jahre alte Mann wird seine Gefängnisstrafe antreten müssen. Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichtes Augsburg wurde vom Bundesgerichtshof verworfen.

Das Landgericht hatte den Hoffenheim-Anhänger im April 2024 wegen vorsätzlicher Herbeiführung einer Sprengstoffexplosion sowie gefährlicher Körperverletzung in zwölf Fällen zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Vorfall hatte sich beim Gastspiel der Kraichgauer gegen den FC Augsburg zugetragen. Gerichtssprecher Michael Rauh betonte, dass das Urteil nun rechtskräftig sei.

Die Explosion des in Deutschland nicht zugelassenen, sprengstarken Böllers hatte am 11. November 2023 während des Spiels in der Augsburger WWK Arena für einen Schockmoment gesorgt. Die Partie (Endstand 1:1) musste für mehrere Minuten unterbrochen werden, während Sanitäter sich um die Verletzten kümmerten. Vier Kinder waren betroffen. Sie erlitten vor allem Hörschäden. Ein Terroranschlag konnte zunächst nicht ausgeschlossen werden.

Der Böllerwerfer hatte die Tat während des Verfahrens eingeräumt und sich bei den Opfern entschuldigt. Drei Mitangeklagte, die ihm geholfen hatten, wurden wegen Beihilfe zu Bewährungsstrafen verurteilt. Sie akzeptierten das Urteil, während der Verteidiger des Hauptangeklagten eine mildere Strafe für seinen Mandanten gefordert hatte, nämlich ebenfalls Bewährung.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass durch den Böllerwurf 26.000 Zuschauer im Stadion in Terrorangst versetzt worden seien. Ein Polizeibeamter, der als Zeuge aussagte, schilderte, dass auch er die Explosion zunächst für einen Terroranschlag gehalten habe.

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