Blockade auf der A3

Mutter aller Hochzeitskorsos: Gericht stellt Verfahren ein

Aktualisiert am 31.01.2025 – 17:14 UhrLesedauer: 2 Min.

Sportwagen auf der A3 (Archivbild): Die Blockade wurde als „Mutter aller Hochzeitskorsos“ bekannt. (Quelle: —/Polizei Düsseldorf/dpa/dpa-bilder)

Eine Hochzeitsgesellschaft fährt wild über die A3, blockiert Fahrbahnen und bremst den Verkehr aus. Nach nun fast sechs Jahren wird das Strafverfahren gegen die Teilnehmer eingestellt.

Das Gericht begründete die Entscheidung mit der langen Verfahrensdauer und den geringen Folgen der Blockade. „Die Angeklagten haben den Verkehr damals nicht ausgebremst“, sagte der Richter, „sondern den Verkehr aufgehalten, der sich damals wegen eines nahenden Staus in 200 Meter Entfernung bereits verlangsamt hatte“.

Dem Urteil war ein Rechtsgespräch hinter verschlossenen Türen mit allen Prozessbeteiligten vorangegangen. Darin hatten sie sich auf die Einstellung der Verfahren gegen Geldauflage verständigt. Anschließend räumten die Angeklagten ihre Beteiligung an dem bundesweit bekannt gewordenen Hochzeitskorso ein und betonten, dass es ihnen leidtue.

Das Verfahren gegen den mitangeklagten 38-jährigen Bräutigam wurde abgetrennt. Ihr Mandant sei erkrankt, erklärten seine Verteidiger zum Auftakt und legten ein Attest eines Arztes vor. Auch das Verfahren gegen einen weiteren Korso-Teilnehmer war bereits im Vorfeld „wegen unbekannten Aufenthaltes“ vorläufig eingestellt worden. Dem 37-Jährigen wurde auch ein Verstoß gegen das Waffengesetz vorgeworfen.

Am Nachmittag des 22. März 2019 hatte die Hochzeitsgesellschaft laut Anklage mit zum Teil hochmotorisierten Autos bei Ratingen alle Fahrbahnen samt Seitenstreifen der Autobahn 3 Richtung Köln blockiert und so den nachfolgenden Verkehr komplett ausgebremst. Alles wurde von den Beteiligten gefilmt und fotografiert.

Eine ebenfalls davon betroffene Zivilstreife hatte das Geschehen damals schnell beendet. Die Ermittler hatten den Vorfall als „die Mutter aller Hochzeitskorsos“ bezeichnet, weil die Aktion in der Folge hundertfach nachgeahmt wurde. Den Angeklagten hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gemeinschaftliche Nötigung vorgeworfen. Einer von ihnen, ein 31-Jähriger, war zudem ohne Führerschein unterwegs.

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