
Was heißt das jetzt für eine Rente von 1.200 Euro im Monat? Rechnen wir es anhand eines Beispiels durch:
Nehmen wir an, Sie sind im Jahr 2020 in Rente gegangen, sind Single, konfessionslos, gesetzlich krankenversichert und wohnen in Kaiserslautern. Dann gilt für Sie ein Rentenfreibetrag von 20 Prozent – 80 Prozent Ihrer Rente sind also steuerpflichtig.
Nehmen wir weiter an, dass Sie ebenjene 1.200 Euro Rente im Monat beziehen, also 14.400 Euro im Jahr. Dann bleiben davon 2.880 Euro steuerfrei (20 Prozent von 14.400 Euro). Andersherum sind die restlichen 11.520 Euro im Jahr 2020 steuerpflichtig.
Da es 2021 keine Rentenerhöhung im Westen gab, bleiben die 2.880 Euro Ihr endgültiger Steuerfreibetrag. Dieser wird immer erst im Jahr nach dem Renteneintritt festgelegt. Hätten Sie 2021 mehr als die 14.400 Euro Rente bezogen, hätte sich der Rentenfreibetrag von 20 Prozent auf Basis der höheren Rente berechnet. So müssen Sie von den 14.400 Euro also 11.520 Euro versteuern (14.400 Euro – 2.880 Euro oder 80 Prozent von 14.400 Euro).
Von den 11.520 Euro Bruttojahresrente vor Steuern werden nun noch die gesetzlichen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen. Diese setzen sich zusammen aus der Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes zur Krankenversicherung, der Hälfte des individuellen Zusatzbeitrags der Krankenkasse und dem Pflegebeitrag, der je nach Anzahl der Kinder variiert.
Für unser Beispiel nehmen wir an, dass Sie 8,55 Prozent Krankenkassenbeitrag zahlen (7,3 Prozent für den allgemeinen Beitragssatz und 1,25 Prozent Zusatzbeitrag) und den allgemeinen Pflegebeitragssatz von 3,6 Prozent (also ohne Kinderlosenzuschlag). Macht insgesamt also 12,15 Prozent, die von Ihrer Bruttorente abgehen.
Berechnungsgrundlage ist allerdings die volle Jahresrente von 14.400 Euro. Da 12,15 Prozent von 14.400 Euro eine jährliche Beitragssumme von 1.750 Euro ergibt, sinkt der steuerpflichtige Rentenanteil auf 9.770 Euro (11.520 Euro -1.750 Euro).