Neben den Kindererziehungszeiten gibt es auch Kinderberücksichtigungszeiten. Diese werden bis zum 10. Lebensjahr des Kindes gewährt und verhindern, dass Lücken im Versicherungsverlauf entstehen, wenn Eltern nach der Geburt keiner Beschäftigung nachgehen. Außerdem können auch sie die Rente steigern. Wer beispielsweise zwei Kinder unter zehn Jahren ein Jahr lang parallel erzieht, erhöht seine Rente um monatlich über 10 Euro.
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