Münchner Vater wegen Fotos gerügt

Behörde rügt Privat-Initiative

Münchner Vater soll Falschparker nicht mehr fotografieren


23.01.2026 – 20:07 UhrLesedauer: 2 Min.

Ein Fahrzeug parkt halb die Einfahrt zu einer Tiefgarage iin Schwabing zu (Symbolbild). In München hat ein Mann diese Verstöße mit der Kamera dokumentiert. (Quelle: IMAGO/Wolfgang Maria Weber/imago)

Ein Familienvater dokumentiert regelmäßig Gehwegparker vor einer Grundschule – und bekommt dafür Ärger mit der Datenschutzbehörde.

Ein Münchner Vater hat über Monate hinweg Falschparker vor der Schule seiner Kinder fotografiert – jetzt ermittelt die Datenschutzbehörde gegen ihn. Auslöser war eine Beschwerde eines betroffenen Autofahrers, wie das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht laut dem Magazin Spiegel am Dienstag bestätigte. Zuvor hatte die Deutsche Umwelthilfe den Fall publik gemacht.

Der dreifache Vater dokumentiert mit seinem Handy regelmäßig Autos, die auf Geh- und Radwegen vor einer Grundschule im Stadtteil Trudering-Riem stehen. Die Bilder leitet er über die App „Weg.li“ oder direkt an die Polizei weiter. Seiner Darstellung nach würden die Fahrzeuge den sicheren Schulweg blockieren – ein Problem, das Eltern in vielen Städten kennen.

Die Konsequenz: Der Mann erhielt ein vierseitiges Schreiben vom Landesamt. Darin wird er unter anderem aufgefordert, technische Maßnahmen zum Schutz der gesammelten Daten offenzulegen – etwa, ob sein Smartphone verschlüsselt ist oder regelmäßig Updates erhält.

Außerdem müsse er dafür sorgen, dass betroffene Autofahrer über ihre Rechte informiert würden – etwa durch eine eigene Website mit Datenschutzinformationen. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Fall öffentlich machte, hält diese Anforderungen für realitätsfern.

„Dies würde die Meldung von Falschparkern faktisch unmöglich machen“, heißt es seitens der DUH. Man sehe darin den Versuch, privates Engagement zu behindern und kündigte rechtlichen Beistand an.

Das Bayerische Landesamt verteidigt sein Vorgehen. Eine Sprecherin erklärte, man sei zur Prüfung verpflichtet, sobald eine offizielle Beschwerde eingehe. Noch laufe das Verfahren, konkrete Anordnungen seien bisher nicht ergangen. Als pragmatische Lösung empfiehlt die Behörde, Fotos nach Absenden der Anzeige sofort zu löschen.

Die Deutsche Umwelthilfe spricht hingegen von Einschüchterung und verweist auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2022: Damals entschied das Verwaltungsgericht Ansbach, dass das Fotografieren und Anzeigen von Falschparkern zulässig sei, sofern es im öffentlichen Interesse liege.

Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, kritisiert das Vorgehen scharf. Es sei „ein Skandal“, dass Bürger, die sich für sichere Gehwege einsetzen, derart unter Druck gesetzt würden. Auch der betroffene Vater äußert sich besorgt:

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