Ärger im Kühlregal
Müllermilch: Gerade einmal eine Nuss pro Flasche
26.11.2024 – 07:17 UhrLesedauer: 2 Min.
Große Haselnüsse auf der Verpackung, aber mickrige Inhaltsstoffe: Müllermilch steht im Visier der Verbraucherschützer. Ist hier Täuschung im Spiel?
Die knackigen Haselnüsse auf der Verpackung sollen Verbrauchern zeigen, wonach das Produkt schmeckt und was drinsteckt. Davon gehen die meisten beim Einkauf zumindest aus. Die Molkerei Alois Müller sieht das anscheinend etwas anders.
Bei den Verbraucherschützern von Lebensmittelklarkeit.de ging eine Beschwerde über das Produkt „Müllermilch Haselnuss-Geschmack“ ein. Der Grund: Die großen Haselnüsse auf „Vorderseite der Verpackung abgebildet und suggerieren einen wesentlichen Anteil am Produkt“. Doch der Nussanteil liegt lediglich bei 0,3 Prozent – was 1,27 Gramm Haselnüsse pro Flasche (423 Gramm / 400 Milliliter) entspricht. Zudem wurde Haselnussmark anstatt ganzer Haselnüsse verwendet.
In der europäischen Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) ist geregelt, dass Lebensmittelhersteller ihre Kunden bei der Produktzusammensetzung nicht täuschen dürfen. Das bedeutet, dass Lebensmittel bzw. Zutaten, die genannt oder abgebildet werden, auch enthalten sein müssen. Solange die Zutat auf der Verpackung hervorgehoben wird, ist es nebensächlich, ob es sich dabei um eine grafische Darstellung, Worte oder Bilder handelt.
Stephanie Wetzel, Koordinatorin des Projekts Lebensmittelklarheit, erklärt gegenüber t-online: „1,27 Gramm Haselnussmark in der gesamten Flasche sind nur ein Hauch Haselnüsse. Das ist bei weitem nicht das, was die prominent abgebildeten Haselnüsse auf der Verpackung versprechen.“
Doch was ist mit dem Namen? Ändert sich die Situation, weil der Hersteller „Geschmack“ schreibt? Laut Wetzel nicht. „Auch der Hinweis auf ‚Haselnuss-Geschmack‘ kann diese falsche Erwartung nicht ausräumen. Der Hersteller sollte daher auf die Abbildung der Haselnüsse verzichten.“ Nach Meinung der Verbraucherschützer sollte Alois Müller die Abbildung auf dem Produkt anpassen.
Die Verbraucherschützer haben die Molkerei Alois Müller mit der Beschwerde konfrontiert. Daraufhin erklärt der Hersteller, dass die Abbildung „der sensorischen Beschreibung und der Sortendifferenzierung“ diene. Zudem befinde sich der Zusatz „Geschmack“ direkt neben der Abbildung der Haselnüsse. „Damit wird der Verbraucher informiert, dass zur Erzielung des Geschmacks auch Aromen eingesetzt werden. Dies wird auch in der Bezeichnung des Lebensmittels ‚Milchmischerzeugnis mit Haselnussgeschmack‘ ersichtlich.“