Schnell erklärt
Mit dem Dienstwagen in den Urlaub: Ist das erlaubt?
Aktualisiert am 11.06.2025 – 16:56 UhrLesedauer: 2 Min.
Mit dem Firmenwagen in den Urlaub: Ist das erlaubt? Worauf Sie unbedingt achten sollten.
Die Koffer sind gepackt, der Urlaub steht vor der Tür – und auch der vollgetankte Firmenwagen. Aber dürfen Sie den Dienstwagen überhaupt für die private Urlaubsreise nutzen?
Bevor Sie den Dienstwagen für die Urlaubsreise einplanen, sollten Sie die rechtlichen Rahmenbedingungen klären. Sie finden sie in der Regel in den folgenden Dokumenten:
Jeder Arbeitgeber kann hier unterschiedliche Regelungen treffen. Eine sorgfältige Prüfung dieser Dokumente ist daher der erste, wichtige Schritt. Hinzu kommen aber weitere wichtige Punkte, die Sie klären sollten.
Ein zentraler Punkt ist die Frage, wer außer dem Dienstwagenberechtigten das Fahrzeug fahren darf. Häufige Einschränkungen können auch das direkte Umfeld ausschließen:
Beispiel: Einige Unternehmen erlauben die Nutzung durch den Ehepartner, schließen aber minderjährige Kinder (also im Alter bis 18 Jahren) als Fahrer aus.
Prüfen Sie unbedingt, ob der bestehende Versicherungsschutz auch Urlaubsfahrten abdeckt. Achten Sie dabei insbesondere auf diese Aspekte:
Ein Schutzbrief bietet zusätzliche Leistungen bei Pannen oder Unfällen. Klären Sie ab:
Für die Kostenabrechnung ist es wichtig zu wissen:
Die private Nutzung des Dienstwagens im Urlaub kann steuerliche Konsequenzen haben. Sprechen Sie mit Ihrem Arbeitgeber oder einem Steuerberater darüber:
In vielen Fällen ist es möglich, mit dem Dienstwagen in den Urlaub zu fahren – eine sorgfältige Vorbereitung ist aber dringend ratsam. Studieren Sie zunächst alle relevanten Unterlagen und suchen Sie dann das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber oder der zuständigen Stelle. Klären Sie dabei alle offenen Fragen und lassen Sie sich die Erlaubnis zur Urlaubsnutzung schriftlich geben. So vermeiden Sie rechtliche und finanzielle Überraschungen.