
„Politischer und rechtlicher Kraftakt“
Bundesregierung plant radikalen Umbau des Sozialstaats
Aktualisiert am 26.01.2026 – 20:44 UhrLesedauer: 3 Min.
Eine vom Arbeitsministerium eingesetzte Kommission empfiehlt eine weitreichende Reform des deutschen Sozialstaats. Der Vorschlag würde mehrere Grundgesetzänderungen nötig machen.
Die Bundesregierung will den deutschen Sozialstaat umfassend reformieren. Eine vom Bundesarbeitsministerium eingesetzte Kommission hat dazu nun einen 50-seitigen Entwurf mit Empfehlungen vorgelegt. Der Entwurf soll am Dienstag vorgestellt werden, er liegt t-online vorab vor. Zuerst berichteten „Bild“, „Süddeutsche Zeitung“ und die Deutsche Presse-Agentur. Die Kommission schlägt darin „einen politischen, rechtlichen und auch gesamtgesellschaftlichen Kraftakt“ vor.
Die Kommission aus Vertretern von Bundesregierung, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden hatte im September 2025 die Arbeit aufgenommen mit dem Ziel, den Sozialstaat zu modernisieren und zu entbürokratisieren. „Nur Bürgerinnen und Bürger, die den Sozialstaat als handlungsfähig und sie im Alltag unterstützend erleben, fassen wieder mehr Vertrauen in staatliche Institutionen und Demokratie“, heißt es im Vorwort des Berichts.
Der Entwurf enthält insgesamt 26 Empfehlungen, um dieses Ziel zu erreichen. Die erste und umfangreichste Empfehlung ist es, ein neues einheitliches Sozialleistungssystem zu schaffen, in dem die noch zu beschließende Grundsicherung (das bisherige Bürgergeld), das Wohngeld und der Kinderzuschlag zusammengelegt werden.
In einem weiteren Schritt soll eine „möglichst einheitliche Verwaltung für das neue Sozialleistungssystem“ eingerichtet werden, in dem die Bürger die Leistungen „aus einem Guss“ erhalten. Das soll verhindern, dass bei gleich mehreren Behörden gleichzeitig Anträge gestellt werden müssen, wie es derzeit der Fall ist, wenn Bürgergeldempfänger etwa noch Wohngeld oder Kinderzuschlag beantragen.
Nach Vorstellung der Kommission sollen künftig für alle grundsätzlich erwerbsfähigen Leistungsbezieher – also Menschen, die mindestens drei Stunden am Tag arbeiten können – die Jobcenter zuständig sein; für die anderen die Sozialämter von Städten und Gemeinden.
Das würde allerdings, wie auch andere Empfehlungen, eine Änderung des Grundgesetzes nötig machen. Diese solle nun schnellstmöglich angegangen werden. Darin könnte ein Fallstrick für die Reformen liegen. Denn für eine Verfassungsänderung braucht es eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag – also auch die Stimmen von mindestens zwei der drei Oppositionsparteien. Auch der Bundesrat muss mit Zweidrittelmehrheit zustimmen.
Die Kommission empfiehlt weiter, Einkommen anders anzurechnen. Die derzeitige Praxis führe teilweise dazu, dass nur „geringe Anreize bestehen, erwerbstätig zu sein oder den Erwerbsumfang auszuweiten“. Deswegen sollten geringe Einkommen künftig stärker auf die Transferleistungen angerechnet werden, höhere dafür weniger stark. Laut Kommission erhöht das den Anreiz, den Lebensunterhalt wieder selbstständig zu bestreiten. Die Bundesregierung solle sich außerdem auf EU-Ebene dafür einsetzen, den Zugang von EU-Ausländern zu den deutschen Sozialleistungen mit höheren Hürden zu versehen.