Sehstörungen und Dauererektionen

Ministerium warnt vor Viagra-Schokolade


25.04.2026 – 12:02 UhrLesedauer: 2 Min.

Zusatzstoffe in Schokolade sollen die Manneskraft stärken (Symbolbild): Verbraucherschützer warnen vor starken Nebenwirkungen. (Quelle: Copyright: xDreamstimexLedox via)

Verschiedene Schokoladenartikel sollen angeblich die Potenz steigern. Enthalten ist aber ein Wirkstoff, der nichts in Lebensmitteln zu suchen hat. Eine Behörde warnt.

Sie versprechen Manneskraft, lange Nächte oder Energie wie eine Hilti-Bohrmaschine und kommen harmlos daher wie ein süßer Snack. Doch hinter Namen wie „evelle Hilti“, „Night Longer“, „Drill Chocolate“ oder „Vigor King“ steckt womöglich mehr als nur Schokolade. Verbraucherschützer warnen aktuell vor solchen Süßigkeiten. Einige dieser Produkte können die Gesundheit gefährden.

Denn was als „natürliches“ Aphrodisiakum beworben wird, enthält in Wirklichkeit teils den verschreibungspflichtigen Wirkstoff Sildenafil. Dieser kommt eigentlich bei Erektionsstörungen zum Einsatz und gehört nicht in Lebensmittel. Entsprechend taucht er auch nicht auf den Zutatenlisten der Produkte auf.

Dabei ist Sildenafil keineswegs harmlos. Nebenwirkungen reichen von Kopf- und Magenschmerzen, Sehstörungen sowie Rötungen im Gesicht bis hin zu ernsthaften Herz-Kreislauf-Problemen oder lang anhaltenden Erektionen, so die Experten. Besonders für Menschen mit Vorerkrankungen am Herzen kann die Einnahme riskant sein. Auch Männer, die an Leberinsuffizienz oder erblich bedingten Netzhauterkrankungen wie Retinitis pigmentosa leiden, sind gefährdet, heißt es weiter.

Nach Angaben des nordrhein-westfälischen Ministeriums für Landwirtschaft und Verbraucherschutz wurden die betroffenen Produkte online verkauft. Der angebliche Hersteller aus der Türkei existiert den Recherchen zufolge jedoch gar nicht. Amazon hat die auffälligen Artikel inzwischen aus dem Sortiment entfernt.

Dass Schokolade als Liebesbooster vermarktet wird, ist nichts Neues. Auch Zusätze wie Ginseng sind in entsprechenden Produkten üblich. Eine tatsächlich nachgewiesene Wirkung gibt es dafür allerdings nicht. Deshalb sind solche Gesundheitsversprechen („Health Claims“) in der EU grundsätzlich verboten.

Aktuelle Warnungen zu betroffenen Produkten veröffentlicht das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit auf dem Portal „lebensmittelwarnung.de“.

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