In Mecklenburg-Vorpommern

Minderjähriger stirbt bei Motorradfahrt

27.04.2025 – 19:35 UhrLesedauer: 1 Min.

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In Mecklenburg-Vorpommern ist ein Minderjähriger beim Fahren eines Motorrads ums Leben gekommen. (Symbolfoto) (Quelle: Stefan Puchner/dpa)

Der Fahrer war minderjährig und damit gesetzlich nicht zum Führen eines Motorrades berechtigt. Die Folgen des Ausflugs sind tragisch.

Bei einem Motorradunfall im Landkreis Rostock ist am Nachmittag ein 13-Jähriger ums Leben gekommen. Wie ein Sprecher der Polizei mitteilte, war der Junge auf der Straße zwischen Groß Grabow und Klein Grabow südlich von Güstrow unterwegs, als es zu dem folgenschweren Unfall kam. Weitere Beteiligte habe es ersten Erkenntnissen zufolge nicht gegeben. Nähere Angaben zum Hergang gab es zunächst nicht.

Für das Führen von Motorrädern ist ein Mindestalter von 16 Jahren vorgeschrieben, Roller und Kleinkrafträder mit bis zu 50 Kubikzentimetern dürfen ab 15 Jahren gefahren werden.

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