Zum 1. Juli können sich Millionen Rentner wieder über eine Rentenerhöhung freuen, die stärker ausfällt als die Inflation. Wir zeigen, wonach sich die Steigerung richtet.
Wer schon länger Rente bezieht, weiß: Der 1. Juli ist in der Regel ein guter Tag für Rentner. Denn dann steigen für gewöhnlich die Bezüge. Rentenanpassung nennt sich das. Auch 2025 gibt es wieder ein ordentliches Plus: Um 3,74 Prozent erhöht sich der aktuelle Rentenwert und damit auch der monatliche Rentenzahlbetrag, der auf Ihrem Konto landet.
Doch was muss ich als Rentner bei einer Rentenerhöhung beachten? Und wie berechnet sie sich überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rentenanpassung.
Um das zu verstehen, muss man zunächst wissen, wie die gesetzliche Rente an sich funktioniert. Basis der gesetzlichen Rente ist ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet: Wer derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bezahlt mit seinem Rentenbeitrag die gesetzliche Altersvorsorge der aktuellen Rentner – der Beitrag jetzt wird also umgelegt. Wenn die jetzigen Beitragszahler am Ende ihres Berufslebens in Rente gehen, bekommen sie die Rente von denjenigen, die dann im Berufsleben stehen.
Aufgrund dieses Umlageverfahrens hängt die Höhe der aktuellen Rente vom Einkommen der jetzigen Arbeitnehmer ab. Steigen ihre Löhne, steigen auch die Altersbezüge der Rentner. Um das anzugleichen, gibt es die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr am 1. Juli ansteht. Zu diesem Stichtag ändert sich die Rente.
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Alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehört nicht nur die sogenannte Altersrente. Das ist die Rente, die Sie nach Ihrem Arbeitsleben erreichen.
Auch die sogenannte Erwerbsminderungsrente wird angepasst. Das ist die Rente, die Sie erhalten, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch zum Teil arbeiten können. Zudem wird die sogenannte Hinterbliebenenrente (Witwenrente) angepasst. Diese Zahlung bekommen Sie, wenn Ihr Ehepartner stirbt. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente haben.
Wenn Sie in die gesetzliche Rente einzahlen, sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Diese werden zur Berechnung der Rentenhöhe unter anderem mit dem sogenannten Rentenwert multipliziert. Dabei gilt für Sie der Rentenwert des Jahres, in dem Sie in Rente gehen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie die Höhe Ihrer Rente ausrechnen.
Die Rentenanpassung bedeutet also: Der aktuelle Rentenwert wird um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (siehe unten).
Die genaue Anpassung hängt vor allem von der Entwicklung der Bruttolöhne ab. Ebenso findet sich in der Berechnung der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder (mehr dazu hier). Dieser berücksichtigt das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zu den Rentnern. Wenn durch die allgemeine Alterung der Gesellschaft die Zahl der Beitragszahler sinkt und die Rentner mehr werden (siehe oben), senkt das den Prozentsatz.
Allerdings greift bis zum 30. Juni 2025 noch eine gesetzliche Haltelinie, die das Rentenniveau bei mindestens 48 Prozent festschreibt. Diese Garantie setzt die normale Rentenformel außer Kraft. Denn eigentlich müsste 2025 aufgrund des demografischen Wandels der Nachhaltigkeitsfaktor „anspringen“ und die Rentenanpassung dämpfen. Doch dann würde das Rentenniveau unter 48 Prozent fallen – was gesetzlich ausgeschlossen ist.
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie die Renten in den vergangenen Jahren gewachsen sind. In einigen Jahren, wie etwa 2010, wuchsen sie gar nicht, man spricht von einer „Nullrunde“.