Mieter können Hunderte Euro zurückfordern

Vonovia verliert vor Gericht

So können Mieter jetzt Hunderte Euro zurückholen


13.02.2026 – 12:39 UhrLesedauer: 2 Min.

Erscheint die Nebenkostenabrechnung zu hoch? Nach einer Gerichtsentscheidung gegen Vonovia können Betroffene jetzt Geld zurückfordern. (Quelle: urbazon/getty-images-bilder)

Zu hohe Versicherungskosten? Ein Gericht rügt Vonovia. Viele Mieter könnten jetzt Geld zurückbekommen. So berechnen Sie Ihren Anspruch.

Für viele Mieterinnen und Mieter sind die Nebenkosten in den vergangenen Jahren spürbar gestiegen. Ein aktuelles Urteil könnte nun dazu führen, dass Betroffene Geld zurückfordern können – und zwar mehrere Hundert Euro.

Das Amtsgericht Schöneberg hat entschieden, dass die zum Vonovia-Konzern gehörende GSW Immobilien AG bei der Umlage von Versicherungskosten gegen das sogenannte Wirtschaftlichkeitsgebot verstoßen hat (Az. 11 C 357/25). Dieses verpflichtet Vermieter, nur angemessene und marktübliche Betriebskosten auf Mieter umzulegen.

Konkret ging es um die Frage, ob die abgerechneten Versicherungskosten noch im Rahmen des Üblichen lagen. Das Gericht sah hier einen Verstoß. Nach Einschätzung des Geldratgebers „Finanztip“ könnte das Urteil Signalwirkung für tausende Mietverhältnisse haben – nicht nur in Berlin.

„Wenn Vermieter beispielsweise deutlich höhere Versicherungskosten abrechnen als marktüblich, handeln sie womöglich rechtswidrig“, sagt die „Finanztip“-Rechtsexpertin Britta Beate Schön. Mieter sollten ihre Nebenkostenabrechnung daher genau prüfen und überhöhte Beträge zurückfordern.

Ob die eigenen Kosten überhöht sind, lässt sich durch einen Vergleich mit regionalen Durchschnittswerten prüfen. In Berlin veröffentlicht der Senat entsprechende Zahlen online. Für andere Regionen bietet der Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes eine Orientierung.

Demnach zahlten Berliner Mieter im Jahr 2024 durchschnittlich 0,23 Euro pro Quadratmeter und Monat für Versicherungen. Im vom Gericht beanstandeten Fall lagen die Werte mit 0,45 Euro deutlich darüber.

Um die mögliche Erstattung zu berechnen, können Mieter folgende Faustformel verwenden:

„Finanztip“ hat eine Beispielrechnung für eine 60-Quadratmeter-Wohnung aufgestellt. Abgerechnet wurden von Vonovia demnach:

Aktie.
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