Microsoft und Starlink: Gericht verurteilt unfaire Vertragspraktiken

Urteil gegen Tech-Konzerne

Microsoft und Starlink verstoßen gegen Verbraucherschutzrechte


29.01.2026 – 16:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Microsoft 365: Das Unternehmen hat den Kündigungsprozess unnötig erschwert. (Quelle: Depositphotos/imago-images-bilder)

Gerichte verurteilen Microsoft und Starlink wegen unfairer Vertragspraktiken. Was die Urteile für Verbraucher bedeuten und worauf Sie achten sollten.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat sich in zwei aktuellen Verfahren gegen die Tech-Konzerne Microsoft und Starlink durchgesetzt. Wie die Verbraucherschützer mitteilten, bestätigten die Gerichte, dass beide Unternehmen gegen deutsches Verbraucherschutzrecht verstoßen haben.

Das Landgericht München I verurteilte Microsoft wegen rechtswidriger Kündigungshürden bei Microsoft-365-Abonnements. Das Unternehmen habe zwar eine Kündigungsschaltfläche bereitgestellt, diese habe den Kündigungsprozess jedoch unnötig erschwert, wie die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg mitteilte.

Konkret habe Microsoft die Eingabe verschiedener Daten verlangt, statt die Kündigung direkt zu ermöglichen. Zudem sei eine Anmeldung im Microsoft-Kundenkonto erforderlich gewesen. Wer seine ursprüngliche E-Mail-Adresse nicht mehr hatte, konnte sich demnach nicht mehr einloggen und damit auch nicht kündigen.

Diese Praxis verstoße gegen ein Gesetz, das Verbrauchern eine unkomplizierte Abo-Kündigung über eine Kündigungsschaltfläche in zwei Schritten ermöglichen soll, heißt es in der Mitteilung. „Verbraucherinnen und Verbraucher müssen ihre online geschlossenen Abos genauso einfach kündigen können, wie sie sie abgeschlossen haben“, erklärt Oliver Buttler, Abteilungsleiter Telekommunikation, Internet und Verbraucherrecht der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Auch gegen den Internetanbieter Starlink hatte die Verbraucherzentrale Erfolg. Das Landgericht Karlsruhe bestätigte, dass das Unternehmen Verbraucher auf seiner Webseite nicht ausreichend, transparent und verbraucherfreundlich informiert habe, bevor diese einen kostenpflichtigen Vertrag abschlossen.

Grundlegende Informationen wie der tatsächliche Vertragspartner, Kontaktdaten und rechtliche Verantwortlichkeiten seien erst nach mehreren Klicks auffindbar gewesen. Auf der Bestellseite selbst hätten wichtige Angaben zum angebotenen Internetdienst und zur Hardware gefehlt.

Besonders problematisch sei der Bestellbutton mit der Aufschrift „Bestellung aufgeben“ gewesen. Dieser habe nicht klargemacht, dass mit diesem Klick eine Zahlungspflicht entstehe. Auch eine ordnungsgemäße Information über das gesetzliche Widerrufsrecht habe im Bestellprozess gefehlt.

Bei beiden Unternehmen bemängelten die Gerichte zudem die Kündigungsmöglichkeiten. Statt einer klar erkennbaren Kündigungsschaltfläche hätten Starlink-Kunden im Kundenkonto die monatliche Zahlung deaktivieren müssen – ein Vorgehen, das den gesetzlichen Anforderungen nicht entspreche.

„Bei den Urteilen gegen Microsoft und Starlink geht es um ganz konkrete Alltagssituationen von tausenden Menschen, die Geld verlieren oder an unnötig komplizierten Kündigungen scheitern“, sagt Buttler.

Aktie.
Die mobile Version verlassen