Messenger muss andere KI-Anbieter zulassen

EU-Kommission droht

WhatsApp muss andere KI-Anbieter zulassen


09.02.2026 – 10:23 UhrLesedauer: 2 Min.

Die KI-Programme ChatGPT und Copilot waren bis Mitte Januar 2026 bei WhatsApp verfügbar. (Symbolbild) (Quelle: IMAGO/Silas Stein/imago)

KI-Chatbots wie Microsofts Copilot und ChatGPT haben WhatsApp wegen geänderter Richtlinien verlassen müssen. Der EU-Kommission passt das nicht, sie droht dem Meta-Konzern mit Konsequenzen.

Die EU-Kommission hat den Meta-Konzern angewiesen, neben dem hauseigenen Chatbot auch die KI-Anbieter der Konkurrenz in seiner Messenger-App WhatsApp zuzulassen. Die Kommission drohte Meta mit Konsequenzen, sollte der US-Konzern anderen Anbietern weiter den Zugang versperren. Kleinere Wettbewerber könnten durch den Ausschluss auf WhatsApp aus dem Markt verdrängt werden, begründete die Kommission ihr Vorgehen.

Aufgrund geänderter WhatsApp-Richtlinien mussten externe Chatbots Anfang des Jahres den beliebten Messenger verlassen. Nur die eigene, Meta AI genannte KI blieb weiterhin verfügbar. Unternehmen wie Microsoft und OpenAI hatten ihre KI-Modelle Copilot und ChatGPT daraufhin von der Plattform entfernt.

Seit 2024 waren mehrere große Anbieter mit ihren KI-Modellen bei WhatsApp vertreten. Um ihre Chatbots bei dem Messenger anzubieten, nutzten die Unternehmen allerdings Software-Schnittstellen, die „vorrangig für den Kundendienst per WhatsApp gedacht“ sind, schrieb das IT-Magazin „heise online“ damals.

Diese Schnittstellen seien eine Einnahmequelle von WhatsApp und durch die Verwendung der Chatbots „immer mehr belastet“. Darum habe die WhatsApp-Mutter Meta beschlossen, die Programme zu verbannen.

Nach Einschätzung der EU-Kommission verstößt Meta damit gegen die EU-Wettbewerbsregeln und könnte kleineren Konkurrenten einen „irreparablen Schaden“ zufügen. Der Konzern kann nun auf die Drohung aus Brüssel reagieren. Bleibt die Kommission danach bei ihren Vorwürfen, kann sie sogenannte einstweilige Maßnahmen verhängen und formal anordnen, dass Meta seine Geschäftsbedingungen ändert. Ansonsten droht ein Bußgeld.

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