
Kuriose Klage in Bayern
Kuh interessiert sich für Autos – Mann zieht vor Gericht
Aktualisiert am 14.01.2026 – 13:54 UhrLesedauer: 2 Min.
Dellen, Lackschäden und mysteriöse Schleimspuren: Mehrere Urlauber finden ihre Autos auf einem Hotelparkplatz am Spitzingsee beschädigt vor. Waren Kühe die Täter?
Nach mehreren Klagen von Urlaubern wegen angeblicher Kuh-Attacken auf ihre Autos hat das Landgericht München II einem Kläger einen Vergleich über 2.000 Euro plus Zinsen vorgeschlagen. Der Autofahrer hatte ursprünglich 9.911 Euro und Zinsen als Schadenersatz vom Hotelbetreiber am bayerischen Spitzingsee gefordert, weil sein Wagen nach einem Ausflug im Sommer 2022 eine „Riesendelle“ und Verschmutzungen aufwies.
Der Fall beschäftigt bereits zum wiederholten Mal die Gerichte. Der Kläger aus Unterfranken war mit Freunden in die Berglandschaft gereist und entdeckte bei der Rückkehr von einem Ausflug die Schäden an seinem Auto. Auch andere Fahrzeuge wiesen „Schleimspuren“ und Verschmutzungen auf.
Laut der Schilderung des Mannes kamen später erneut Kühe auf den Parkplatz. „Sie waren sehr interessiert an den Autos“, berichtete er vor Gericht. Die Urlauber hätten sich zum Schutz zwischen die Fahrzeuge gestellt und diese später umgeparkt.
Ein inzwischen vorliegendes Gutachten konnte die Verursachung durch Kühe allerdings nicht eindeutig nachweisen. „Ich lese das Gutachten so, dass die Verursachung durch Kühe durch den Sachverständigen nicht eindeutig nachgewiesen ist“, erklärte Richter Matthias Knoblauch. „Nach meinem Verständnis stellt es sich so dar, dass es ein Wanderhotel in den Bergen ist“ – mit vielen Kühen rundum, so der Richter. Er schlage nun, „damit diese Geschichte mal endet“, den Vergleich von 2.000 Euro plus Zinsen vor.
Der Anwalt des Hotelbetreibers argumentierte, dass der Urlauber über die Anwesenheit von Kühen nicht überrascht gewesen sein könne, da man auf dem Weg zur Unterkunft erkennbar durch ein Weidegebiet komme. Dennoch stimmte er dem Vergleichsvorschlag zu und bot zusätzlich an, vorgerichtliche Anwaltskosten von rund 280 Euro zu übernehmen.
Mindestens vier ähnliche Klagen wurden bereits mit Vergleichen zwischen 3.000 und 6.000 Euro abgeschlossen. Die Urlauber kritisierten, dass damals kein Warnschild am Parkplatz aufgestellt war. Inzwischen gibt es ein solches Schild, wobei laut Richter nicht ganz klar sei, ob der Hotelbetreiber tatsächlich dazu verpflichtet ist. Eine solche Pflicht bestehe nur, wenn die Gefahr nicht erkennbar sei. Der Kläger erbat Bedenkzeit und kann den Vergleich noch widerrufen. Einen früheren Vergleichsvorschlag über rund 6.500 Euro hatte er zuvor bereits abgelehnt.