Mann spricht von „innerem Drang zur Tötung“

„Innerer Drang“ im Büro des Chefs

Mann soll Kollegin aus reiner Mordlust erstochen haben


18.11.2025 – 14:58 UhrLesedauer: 2 Min.

Polizei und Rettungskräfte vor dem Stromanbieter Überlandwerk Rhön in Mellrichstadt: Hier hat sich die Gewalttat ereignet. (Quelle: Daniel Vogl/dpa)

Ein „innerer Drang“ soll verantwortlich dafür sein, dass ein 21-Jähriger zum Mörder wurde. Die Staatsanwaltschaft gibt Details bekannt.

Rund vier Monate nach einem tödlichen Messerangriff im unterfränkischen Mellrichstadt hat die Staatsanwaltschaft Schweinfurt Mordanklage erhoben. Die Behörde wirft einem jungen Mann vor, aus Mordlust und heimtückisch seine 59 Jahre alte Arbeitskollegin getötet zu haben.

Der damals 21-Jährige soll die Tat am 1. Juli im Gebäude seines Arbeitgebers verübt haben, dem Stromversorger Überlandwerk Rhön. Laut Staatsanwaltschaft passte er die Kollegin im Büro des gemeinsamen Vorgesetzten ab. Dort habe er sein Opfer überrascht und mit acht Messerstichen in Hals und Brust so schwer verletzt, dass die Frau noch am Tatort starb.

Als der Vorgesetzte der Frau zu Hilfe kommen wollte, soll der 21-Jährige auch ihn attackiert haben. Der Chef erlitt ebenfalls acht Messerstiche. Er überlebte nur dank einer schnellen Notoperation.

Erst ein weiterer Mitarbeiter konnte den Täter stoppen. Der Verdächtige soll ihm noch in den Oberschenkel gestochen habe, dann überwältigte und entwaffnete der Mitarbeiter den Angreifer.

Wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, hat der Beschuldigte die Taten eingeräumt. Er habe in Vernehmungen angegeben, „einen inneren Drang zur Tötung eines Menschen verspürt zu haben“.

Diesen Drang habe er schon längere Zeit gehabt, er habe ihn aber mit dem Konsum von Tabletten und Cannabis eindämmen können. Etwa zwei Wochen vor der Tat seien die Mordfantasien und die Mordlust dann stärker geworden, sodass er den Entschluss gefasst habe, irgendeinen Menschen mit einem Messer zu töten.

Laut Staatsanwaltschaft sagte der Verdächtige in den Vernehmungen weiter, er habe zunächst kein geeignetes Opfer gefunden. Dann sei die Wahl auf seine Arbeitskollegin gefallen. Ein tiefergehender Konflikt mit der 59-Jährigen habe nicht bestanden. Er habe sich innere Befriedigung von dem Mord erhofft.

Der Beschuldigte kommt aus Thüringen. Nach seiner Festnahme am Tattag war er zunächst auf Anordnung des Ermittlungsrichters in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden. Die Ermittler hatten angenommen, dass er bei dem Angriff schuldunfähig gewesen sein könnte.

Ein Sachverständiger kam mittlerweile zu einem anderen Urteil: Zum Tatzeitpunkt habe keine relevante psychiatrische Grunderkrankung vorgelegen. Der junge Mann handelte demnach aus forensisch-medizinischer Sicht ohne Einschränkung seiner Schuldfähigkeit.

Der vorläufige Unterbringungsbefehl wurde daraufhin im Oktober 2025 in einen Haftbefehl umgewandelt. Seitdem befindet sich der Angeschuldigte in Untersuchungshaft in einer bayerischen Justizvollzugsanstalt.

Vor Mitte Januar bis Anfang März war der junge Mann den Ermittlern zufolge bereits eine Zeit lang in einer geschlossenen Abteilung eines psychiatrischen Krankenhauses untergebracht. Er hatte sich einem Medienbericht zufolge Monate vor der Tat freiwillig selbst eingewiesen. Als er entlassen wurde, habe es für die Ärzte keine Anzeichen dafür gegeben, dass er eine Gefahr für sich oder andere sein könnte.

Vor der Tat soll sich der Mann nach Informationen der Deutschen Presse-Agentur mit einem Chatbot darüber ausgetauscht haben, dass er gerne einen Menschen umbringen würde. Ein Chatbot ist ein Computerprogramm, das menschliche Gespräche simuliert, um Anfragen zu bearbeiten, Fragen zu beantworten und Aufgaben zu automatisieren.

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